Hallo zusammen,
ich brauche mal euren Rat bzw. möchte einen ziemlich dreisten Fall von versuchter Transparenz-Behinderung teilen.
Zum Hintergrund: Ich habe eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Novitas BKK gestellt. Es ging um deren Werbeausgaben – ein Thema, bei dem selbst der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit schon deutlich mehr Transparenz von den Krankenkassen gefordert hat (da hier schließlich Beitragsgelder fließen).
Die Krankenkasse hat meinem Antrag nun immerhin teilweise entsprochen. Allerdings enthielt die E-Mail einen Satz, bei dem ich dezent vom Glauben abgefallen bin:
“Beachten Sie bitte, dass wir eine Veröffentlichung der beigefügten Antwort untersagen. Die Informationen werden ausschließlich Ihnen persönlich zur Verfügung gestellt.”
Meine Frage an die Experten hier: Dürfen die das überhaupt? Meines Wissens nach sieht das IFG ein solches Veröffentlichungsverbot gar nicht vor, solange keine Urheberrechte Dritter oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzt werden (und reine Zahlen zu Werbeausgaben dürften kaum darunter fallen, erst recht nicht, wenn sie mir ohnehin herausgegeben wurden).
Es wirkt auf mich wie der klassische Versuch, die Sache kleinzuhalten, damit die Zahlen nicht auf Plattformen wie FragDenStaat für alle sichtbar landen.
Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen mit der Novitas BKK oder anderen Krankenkassen gemacht? Wie reagiert man darauf am besten? Ich habe eigentlich fest vor, die Antwort öffentlich zu machen.