Nebeneinkünfte der Richter an obersten Bundesgerichten -- Gerichte sprechen sich vor Beantwortung ab

Moin zusammen,

ich habe (inspiriert durch die beiden unteren Artikel) bei allen obersten Bundesgerichten, also – BGH, BFH, BVerwG, BVerfG, BSG, BPatG und BAG, nach den Nebeneinkünften der Richter gefragt.

Ich habe die Gerichte um eine anonymisierte Auskunft gebeten, aus der aber die jährlichen Einkünfte der Richter hervorgehen sollten.

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Nun hat mir das Bundesverwaltungsgericht mustergültig geantwortet: 2021-06-14Antwortschreiben_konvertiert_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Nebeneinkünfte BVerwG-Richter“ - FragDenStaat

(Personenbezogene Daten wurden vollständig anonymisiert, meiner IFG Anfrage ist man sehr gut nachgekommen.)

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Problem: offenbar haben sich in der Zwischenzeit der BFH, das BSG und der BGH zu meiner IFG Anfrage abgesprochen.
Dies geht aus den inhaltsgleichen Antworten der drei Gerichte hervor:

Als Reaktion habe ich folgenden Textbaustein versendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die ausschließlich digitale Bearbeitung meines IFG Antrages und die allgemeine Auskunft. Dennoch wünsche ich eine Übersicht der genauen Nebeneinkünfte der Richter.
Sie können sich gerne an der datenschutzfreundlichen Antwort des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu meiner gleichlautenden IFG Anfrage orientieren: https://fragdenstaat.de/anfrage/nebenei… Hier wurden sämtliche personenbezogene Daten anonymisiert und dennoch die genauen Nebeneinkünfte übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen

Ist es sinnvoll die Kommunikation der drei gerichte zu meiner IFG Anfrage anzufordern, damit ich weiß, ob man sich abgesprochen hat ?

Die Artikel:

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Die Frage ist, was würde es dir bringen?
Wenn du es sowieso vermutest, dann kann es diese Vermutung nur bestätigen.

Wir wir ja schon aus anderen Threads wissen sind Absprachen natürlich generell nicht verboten.

Und übrigens: Lies den Text mal vor dem Absenden nächsten Mal nochmal. Wenn du an den BGH schreibst und von „BFH-Richter[n]” sprichst und später von „BSG Richter[n]” ist es wohl auch nicht schwer zu erraten, dass du eine „Massenanfrage” an alle gestellt hast. Soll heißen: Das lädt ja gerade zum Absprechen ein. :wink:

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Das stimmt auch wieder :wink:

Update:
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine teilweise Antwort verschickt

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat eine anonymisierte Auskunft erteilt:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat auf die vorhandenen genauen Tabellen der Einkünfte verwiesen, die ich hier veröffentliche:

2018

2019

2020

— Der BFH prüft derzeit noch —

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Das Bundessozialgericht (BSG) und der Bundesgerichtshof (BGH) lehnen meine Anfrage wegen des Schutzes personenbezogener Daten ab und erteilen nur eine allgemeine Auskunft:

BSG

BGH

— Update vom 25.07.2021: der BFH lehnt meine konkretisierte IFG Anfrage wegen des Schutzes personenbezogener Daten ebenfalls ab. —

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