Nebeneinkünfte der Richter an obersten Bundesgerichten -- Gerichte sprechen sich vor Beantwortung ab

Die Frage ist, was würde es dir bringen?
Wenn du es sowieso vermutest, dann kann es diese Vermutung nur bestätigen.

Wir wir ja schon aus anderen Threads wissen sind Absprachen natürlich generell nicht verboten.

Und übrigens: Lies den Text mal vor dem Absenden nächsten Mal nochmal. Wenn du an den BGH schreibst und von „BFH-Richter[n]” sprichst und später von „BSG Richter[n]” ist es wohl auch nicht schwer zu erraten, dass du eine „Massenanfrage” an alle gestellt hast. Soll heißen: Das lädt ja gerade zum Absprechen ein. :wink: