Moin zusammen,
ich habe (inspiriert durch die beiden unteren Artikel) bei allen obersten Bundesgerichten, also – BGH, BFH, BVerwG, BVerfG, BSG, BPatG und BAG, nach den Nebeneinkünften der Richter gefragt.
Ich habe die Gerichte um eine anonymisierte Auskunft gebeten, aus der aber die jährlichen Einkünfte der Richter hervorgehen sollten.
Nun hat mir das Bundesverwaltungsgericht mustergültig geantwortet: 2021-06-14Antwortschreiben_konvertiert_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Nebeneinkünfte BVerwG-Richter“ - FragDenStaat
(Personenbezogene Daten wurden vollständig anonymisiert, meiner IFG Anfrage ist man sehr gut nachgekommen.)
Problem: offenbar haben sich in der Zwischenzeit der BFH, das BSG und der BGH zu meiner IFG Anfrage abgesprochen.
Dies geht aus den inhaltsgleichen Antworten der drei Gerichte hervor:
Als Reaktion habe ich folgenden Textbaustein versendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die ausschließlich digitale Bearbeitung meines IFG Antrages und die allgemeine Auskunft. Dennoch wünsche ich eine Übersicht der genauen Nebeneinkünfte der Richter.
Sie können sich gerne an der datenschutzfreundlichen Antwort des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu meiner gleichlautenden IFG Anfrage orientieren: https://fragdenstaat.de/anfrage/nebenei… Hier wurden sämtliche personenbezogene Daten anonymisiert und dennoch die genauen Nebeneinkünfte übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ist es sinnvoll die Kommunikation der drei gerichte zu meiner IFG Anfrage anzufordern, damit ich weiß, ob man sich abgesprochen hat ?
Die Artikel: