Mitstreiter vor Gericht finden über IFG

Ich möchte gerne die Leute kennenlernen, die gegen den Zensus klagen und mich mit denen über unsere eigene Klage austauschen. Daher habe ich eine IFG-Anfrage an das Verwaltungsgericht gestellt:

Die Antwort lautet: Wir könnten Drittbeteiligungsverfahren durchführen, aber nur, wenn rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Ist es ein zulässiges Interesse, dass ich Mitstreiter in der Klagesache finden möchte? Was wären noch denkbare Interessen, die ich anbringen kann?
Es scheint auch einen Unterschied zu machen, ob das Verfahren noch läuft oder schon abgeschlossen ist. Da es schon erledigte Fälle gibt, könnte ich meine Anfrage auf diese beschränken.

Habe den alten Thread wiedergefunden: