Frage an Verwaltungsgericht nach Identität der Kläger gegen Zensus

Das ist aber nicht der Maßstab, der hier gesetzlich festgelegt wurde. Hätte man machen können - das wäre sicher die absolute IFG-Minimallösung. Hat man aber nicht.

Sämtliche Daten die im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens anfallen, sind erstmal geschützt. Manchmal schwappt etwas über wie bei meinen Statistikdaten. Da werden Daten (per Verwaltungsanordnung des Ministeriums) in Listen aggregiert für statistische Zwecke. Diese Listen werden dann im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben erstellt. Auch wenn der Inhalt aus den Verfahren selbst stammt.

Aber wie du sicher weißt, bekommt man selbst in diesen Fällen massive Probleme beim Datenschutz… Aber zumindest nicht den Fall der Bereichsausnahme.

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