Lohnt sich ein Wiederspruch?

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Ich stimme da grundsätzlich den Ausführungen von @LanMarc77 zu. Vermittlung schadet nie.

Damit du das Urteil korrekt zitieren kannst hier auch mal der Direktlink.
Dejure.org hat es auch gelistet und dort findet man meist ein gutes Zitierkürzel:

BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

Abgesehen davon, kannst du auch darauf hinweisen, dass – wenn sie wirklich sicherheitsrelevante Dinge da drin haben – eine teilweise Schwärzung möglich wäre.

Bzgl. Widerspruchsfristen und so kannst du das Forum einfach durchsuchen, das wurde immer mal besprochen, wie bspw. hier.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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