Lobbyregister selbst gemacht: Gebühren

genau diese Drittbeteiligung habe ich natürlich vergessen… Danke für den Hinweis.

Moin!
Wir schreiben morgen alle Antragsteller:innen an mit einem Antwortvorschlag. Für euch schon mal hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisation Rheinmetall AG - FragDenStaat). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann.

Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

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Besten Dank! Ich hab das vorerst mal als Lösung für die Frage ausgewählt, damit der Vorschlag ganz oben erscheint.

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Hier gibts von FragDenStaat ein wenig Hintergrund zu dem Thema im Blog.

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Vielen Dank!
Ich habe auf eine meiner Anfragen eine ähnliche Erstantwort des BMJV am 24.07.21 erhalten - per Post + zusätzlich mit a) mögliche Rechtsmissbräuchlichkeit meiner Anfrage b) mögliche Versagensgründe c) Zustimmung Identitätsoffenlegung gegenüber betroffener Dritter (im Drittbeteiligungsverfahren).

Der Bearbeiter ist benannt, gibt allerdings nur eine Sammel-E-Mailadresse an, poststelle@bmjv.bund.de → bin ich verpflichtet/sollte ich postalisch antworten (ich bevorzuge 'Neuland’technik?

Moin! Wir sammeln hier dazu Vorschläge: Antwort von Jusitzministerium zu "Rechtsmissbrauch"

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Seit heute morgen beantwortet das BMG alle Anfragen der Kampagne Lobbyregister selbstgemacht mit dem Textblock:

Sehr

ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

Finde ich sehr komisch und unseriös, dass auf einmal alle Anfragen so blockiert werden. Das BMG pokert hier sicherlich, dass einige aufgeben und ihre Anfrage nicht weiterverfolgen – es gilt dranzubleiben

Möglicherweise hatte das BMG zu diesem Unternehmen tatsächlich keinen Kontakt? Es wäre das Gegenteil in mindestens einen Fall nachzuweisen.

Ich habe alle Nachrichten angelehnt an die Bausteine beantwortet - Gespräche mit Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Jahr 2020 - FragDenStaat

Soweit ich das sehe, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 6.9.2021 allen Antragsteller*innen dieselbe Anwort gesendet:

"Sehr geehrter Herr/Frau,

vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 19.07.2021 und 03.08.2021, in denen Sie allerdings nicht auf meinen Hinweis, den Antrags zu konkretisieren sowie meine Bitte um Mitteilung, ob Sie zur Übernahme der voraussichtlich anfallenden Gebühren bereit sind, eingegangen sind.

Dass die Auskunft voraussichtlich nicht gebührenfrei erfolgen kann, habe ich Ihnen bereits in meiner letzten Nachricht mitgeteilt. Auch der nunmehr von Ihnen eingegrenzte Antrag erfordert eine umfangreiche Hausabfrage auf der Leitungs- und Fachebene des BMEL und ist daher mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Keine Gebühren entstehen jedoch nur bei vollständiger Ablehnung des Informationszugangs, Zurücknahme des Antrags sowie bei einfachen Auskünften, die keinen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Für weitere Informationen zu den Gebühren verweise ich auf meine Zwischennachricht vom 19.07.2021.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie letztmalig, mir bis zum 13.09.2021 mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten und zur Übernahme der voraussichtlich anfallenden Gebühren bereit sind. Zudem bedarf es nach wie vor der Konkretisierung Ihres Antrags. Ich weise darauf hin, dass Ihr Antrag auch nach der Beschränkung auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind, nicht hinreichend konkret und mithin nicht bearbeitbar ist. Sollte bis zum 13.09.2021 keine entsprechende Rückmeldung eingegangen sein, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten und eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist."

Viele Haben diese Nachricht noch nicht beantwortet, wobei ich eine 7 Tages Frist auch zu kurz finde.

Eine Antragssteller*in hat bereits geantwortet:

"Sehr << Anrede >>

bitte teilen Sie mir doch noch mit in welcher Höhe Gebühren nach Ihrer Ansicht anfallen würden.

Bitte teilen Sie mir auch im Detail mit, wo sich diese Anfrage von einer “einfachen Anfrage” unterscheidet.

Gerne bis zum 13.09.2021.

Mit freundlichen Grüßen"

Das Ministerium ist gar nicht auf meine Aussagen inhaltlich eingegangen. Außerdem macht ihre Aussage gar keinen Sinn zu sagen: 1. Es fallen “vermutlich” Kosten an und parallel zu sagen: der Verwaltungsaufwand sei “hoch” - obwohl zweiteres “theoretisch” dazu führen müsste, dass Kosten entstehen müssen.
Außerdem finde ich den Faktor 500/30 = 16 eine etwas zu große Spanne.

Wie kann ich bzgl. des Ministeriums argumentieren, auf meine Anfrage einzugehen?

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Hier das selbe (Gespräche mit bpa Arbeitgeberverband e.V. im Jahr 2021): Alleine um festzustellen ob Akten im Haus seien wird von “ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können.” rumgeschwurbelt. Ich gehe davon aus dass dies einzig und alleine den Zweck hat, Anfragen abzuschrecken.

Ich will mich nicht verschrecken lassen, bin aber auch nicht bereit für eine solche Anfrage tatsächlich 500 Euro oder mehr auf den Tisch legen zu müssen. Ich bin aufgefordert, bis zum 23.09. zu antworten.

Wie kann das weiter gehen?

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Hab eine ähnliche Antwort erhalten. Ich frage mich nur ob man hier mit §11(1) IFG was reißen kann. Laut diesem müsste die Behörde die Information bereits verfügbar haben und somit sollten die kosten nicht auf den Antragsteller umgelegt werden können. Oder sehe ich das Falsch?

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Ich hab auch solch eine Antwort vom BMI erhalten (link) und bin mir unsicher wie ich da vorgehen soll. Genau wie @Felix_R sind mir 500€ etwas viel.

Ich hatte überlegt, das BMEL zu fragen, wie genau sich diese Anfrage von einer “einfachen Anfrage” unterscheidet und wie die Anfrage umformuliert werden müsste, damit es einer kleinen Anfrage entspreche (nur natürlich, damit die Beamt*innen weniger Arbeit haben ^^)

@arne.semsrott und @rugk

Könntet ihr euch hier mit in die Diskussion mit einklinken, wie wir weiter vorgehen können =?
Es wäre ja schön, wenn wir hier weiter kommen würden :slight_smile:

PS: Ist eine 10 Tägige Frist eigentlich rechtens - oder nicht ein bisschen kurzfristig?

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Bei mir meinen sie nun, das selbst eine Auflistung der Treffen bereits 30-500€ (eher wohl der obere Rahmen) kostet. Finde das ehrlich gesagt etwas unverschämt.
Gibt es irgend eine Antwortemöglichkeit? Oder kann man daraufhin nun den Datenschutzbeauftragten einschalten?
Anfrage

Woher soll ich das wissen… :upside_down_face:

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Gleiches Prozedere wie bei jeder IFG-Anfrage: Ja, DSB, dann ggf. Klage. Frag den Staat (Arne…) wird ja warscheinlich einen Musterprozess führen müssen, falls es bei dieser Schikane bleibt. Ich habe auf jeden Fall mitgeteilt, dass es bei meiner Anfrage bleibt. Die Wahrheit und die tatsächlichen Kosten kennen wir erst wenn man weitermacht. Dann gibt es immer noch die Gerichte. Same Procedure as every…

BTW: Musterfestelltungsklage im Verwaltungsrecht? Gibts das? Wenn nein: Brauchen wir! Dieser Fall zeigt es eindrücklich.

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Dann schauen wir mal, habe um Vermittlung DSB gebeten, und zeitgleich angefragt ob die Dokumente denn eigentlich überhaupt vorhanden sind.
Aber nach meiner Auffassung müssen sie ja zumindest mal eine Auflistung herausgeben können.
Naja, mal schauen was der DSB sagt. Daumen drücken :slight_smile:

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Ich habe eine identische Antwort vom BMWI erhalten und nun auch um Vermittlung gebeten.

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Vielen Dank für die Erklärung!

Dann kenne ich jetzt den leider typischen Ablauf … ^^

Ich habe nun den DSB eingeschaltet.

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