Die Lebensmittelkontrollbehörden in Schleswig-Holstein sind ein Sonderfall. Alle Anfragen laufen dort über das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und “Verbraucher”“schutz”.
Der Grund ist, dass in Schleswig-Holstein über mehrere Jahre alle VIG-Anfragen pauschal mit einem Nonsens-Bescheid abgelehnt wurden. Das Ministerium sendet dann eine Eingangsbestätigung und leitet die Anfrage an die zuständige Behörde weiter.
Das ist zwar unnötig, aber politisch so gewollt. Sozusagen Mehrarbeit by Design.
Im Juli 2022 hat das Schlesig-Holsteiner Verwaltungsgericht dann den ablehnenden Bescheiden eine deuliche Absage erteilt.
Diese Entscheidung wurde im Oktober rechtskräftig.
Bis das in die den Köpfen des Behördenpersonals ankommt, wird es aber wohl noch etwas dauern. Vor allem aus Flensburg würde ich keine schnelle Auskunft erwarten.
Um das Umdenken etwas zu bechleunigen, laufen derzeit einige Untätigkeitsklagen. Flensburg ist auch dabei. Hierüber werde ich im Forum ausführlich berichten, wenn sie abgeschlossen sind.