LaTeX-Briefvorlage für Widersprüche

Danke, jetzt habe kann ich die zip hochladen.

Wichtig ist aber dass ich den Widerspruch nicht im Quellcode, sondern nach dem WYSIWYG Prinzip direkt im Text ändern will – geht das ?

Quellcode ist mir zu kompliziert :grimacing:

LaTeX ist nicht für WYSIWYG ausgelegt, deswegen prinzipiell nein.
Tatsächlich gibt es aber ein paar LaTeX Editoren, dioe das versuchen umzusetzen, wie gut oder kompatibel die mit den hier verwendeten Vorlagen sind, weiß ich aber nicht. Aber man findet die sehr einfach. :stuck_out_tongue_winking_eye:
In der englischen Wikipedia gibt es wohl auch eine Vergleichstabelle.

Aber ansonsten ist Overleaf echt einfach. Man schreibt ja einfach den Text und kann alles schwierige der LaTeX-Syntax kann man am einfach ignorieren.

Wo kommt ein Widerspruch auf Papier zum Einsatz? Ich nehme dafür immer die Antwortfunktion von FragDenStaat. Gibt es Fälle, wo das nicht eingesetzt werden kann?

Ein Widerspruch muss nach Verwaltungsrecht des Bundes (und ich denke auch der meisten Länder) in Schriftform erfolgen, d.h. praktisch per De-Mail, Fax oder eben für die meisten von uns sicher per Post.
Darauf wird in der Rechtsbehelferklärung in einem Bescheid meist auch hingewiesen, dass ein Widerspruch schriftlich einzureichen sei. Tut man dies nicht, sondern sendet diesen per E-Mail, kann die Behörde diesen als nicht angekommen ansehen bzw. vlt. auch ignorieren. Auch ist es für dich dann schwerer nachzuweisen, dass der Widerspruch ankam.
Denn ein Widerspruch ist der erste Schritt zur Klage und man kann die ganze Klage vergessen, wenn der Widerspruch vorher nicht formgerecht erfolgte.

Für weitere Infos und Dinge die dabei zu beachten sind habe ich das mal hier zusammen gefasst:

Mal schauen, ich habe gerade eine Verwaltungsklage laufen gegen einen abgelehnten Widerspruch, den ich per FDS-Mail versendet habe. Die Zustellung des Widerspruchs kann ich durch die Mail-Server-Antwort und durch die Ablehnung des Widerspruchs nachweisen.

Oh, ich wünsche auf jeden Fall viel Glück und Erfolg dabei.
Wie @rugk schon ausgeführt hat, erfordert ein Widerspruch die Schriftform. Eine E-Mail von FragDenStaat erfüllt nur die elektronische Form, die für IFG-Anträge auch ausreicht.

1 „Gefällt mir“

Noch mal als Warnung: Es geht wenige um den Nachweis, sondern um die Form die das Gesetz vorschreibt. Ich glaube das müsste § 70 VwGO sein. Auch kann der Widerspruch aufgrund der falschen Form abgelehnt werden, sodass ohne inhaltliche Bearbeitung Kosten für die Ablehnung anfallen können.
Aber das ist ja eher off-topic.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

1 „Gefällt mir“

Hmpf. Das ablehnende Amt hat mich darauf nicht hingewiesen. FragDenStaat aber auch nicht, soweit ich mich erinnern kann.

Habe gerade noch mal in den Ablehnungsbescheid hineingeschaut. Da hängt gar keine Rechtsbehelfsbelehrung dran.

Sorry, ich entführe gerade das Thema …
Wie schwenkt man denn korrekt von der E-Mail-basierten Kommunikation in FDS zur Briefform um? Ich meine, ich stelle eine Anfrage per FDS-E-Mail, das Amt lehnt ab, jetzt widerspreche ich auf einmal per Brief. Woher weiß das Amt, dass die FDS-E-Mail-Adresse und meine Postadresse zum gleichen Menschen gehören?

1 „Gefällt mir“

Es müsste ein Rechtsbehelfsbelehrung gegeben haben seitens der Behörde im Bescheid, wo auch die Formvorschrift erwähnt werden muss – zumindest nach Wikipedia. Im verlinkten § 37 Abs. 6 VwVfG steht allerdings nichts zur Form, also bin ich mir hier nicht so sicher, ob sie das erwähnen müssen – und soweit ich weiß, habe ich es oft ohne diesen Zusatz „schriftlich“ gesehen.
Ist sie wie bei dir falsch oder fehlt sie, ändert das nur die Frist (du hast ein Jahr Zeit) – mehr aber soweit ich sehe, nicht.

FragDenStaat schreibt das kurz auf der Seite, die Widersprüche/Klagen erklärt:

Widersprüche müssen in der Regel unterschrieben per Post eingereicht werden (E-Mails reichen nicht!).

Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist (was ja bei einer fehlenden Rechtsbehelfserklärung mit einem Jahr dank § 58 Abs. 2 VwGO durchaus Zeit haben sollte), dann kannst du den ja immer noch per Post oder Fax (unterschrieben) senden und darin die vorherige Übermittlung als „vorläufig per Mail” bezeichnen. (Zur Sicherheit evt. noch auf benannte Paragraphen hinwiesen, sodass du die Frist durch fehlende Rechtsbehelfserklärung eingehalten hast.)
Da ja dann aber sowohl die Behörde als auch du hier Fehler begangen haben, ist das alles wohl etwas kompliziert und ähnelt dem bereits verlinkten Thread, wo die Behörde am Ende auch kulant war, also es kann natürlich auch gut enden – nur wenn man wirklich rechtssicher sein will bei einem Widerspruch, sollte man ihn eben lieber per Post schicken. (Das macht ja auch gleich einen ganz anderen Eindruck, weil man auch demonstriert, dass man die Rechtslage kennt und es halt allgemein ein Brief ist. :wink:)

Aber da das absolut off-topic wird, kann das ein Moderator mal splitten den Thread bitte? (Ich melde es mal.)
Und am besten verlinke mal deine Anfrage, wenn du dazu weiter Fragen hast, weil im „Kleingedruckten” kann sich immer viel verbergen, sodass das hier alles nur allgemeine Mutmaßungen sind.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

Übrigens, falls Leute gibt, die sich mit LaTeX auskennen, ich versuche gerade die Art des Zitierens auf die LaTeX-Methode anzupassen (man definiert dann einfach Quellen und kann diese einfach widerverwenden. Nummerierung und co wird automatisch durchgeführt, wenn man dies benötigt.).

Leider ist LaTeX ja (aus dem wissenschaftlichen Umfeld kommend) ursprünglich eher anders angedacht. Da gibt es normalerweise ein Literaturverzeichnis und Verweise im Text darauf, Fußnoten gingen auch. Das ist ja allerdings in juristischen Texten zumindest im Deutschen eher ungewöhnlich, soweit ich sehe wird da immer „inline” also im Fließtext direkt zitiert. Maximal werden Abkürzungen wie ebd. oder ibid verwendet.

Deshalb wäre es toll, wenn es das auch LaTeX korrekt macht und ich habe dafür leider noch keine gute Lösung gefunden. Falls jmd. Ideen hat oder auch nach dieser Lösung sucht, hier ist die Frage auf Stackexchange Tex, jetzt auch mit Bounty:

Gerne auch zumindest die Frage upvoten, wenn ihr das Problem auch habt oder gelöst sehen wollt.

Habe mal angefangen, ein XML->PDF-Tool zu bauen, dass man für juristische Texte aller Art (Widersprüche, Klagen, Urteile, …) verwenden können soll. Würde ich, wenn es soweit ist, als Open Source hier für das Forum bereitstellen. Vielleicht baue ich auch einen Visual Editor.

@rugk was meinst du denn, was man an Quellen braucht? Urteile (nach amtlicher Sammlung, Zeitungsveröffentlichung oder Aktenzeichen), Kommentare (Autor/Hrsg., §§, Rn.) und sonstige Literatur, oder? Ist es denn überhaupt sinnvoll, das mittels Markup zu klassifizieren, und nicht einfach normalen “Freitext” zu verwenden?


2 „Gefällt mir“

JA so mache cih es ja aktuell auch, vor allem der Einfachheit wegen.
Wenn man aber viele Quellen hat und diese mehrfach verwendet ist das nervig. Außerdem kann man so Standardwerke (Kommentierungen etc.) recht leicht wiederverwenden.
Ist eine rein technische Sache, aussehen soll es ja genauso (ohne Quellenverzeichnis wie gesagt.)

Das klingt sehr cool! Viel Erfolg!

1 „Gefällt mir“

Hat wer dieses Template schon mal in eine Fachaufsichtsbeschwerde umgeschrieben?
Ich würde mal eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen und würde dieses Template wahrscheinlich verwenden. :slight_smile:

Die Juristen haben ihre eigenen LaTeX-Pakete, auch zum Zitieren. Vielleicht findet sich da was:
https://www.jurawiki.de/LaTeX
?

Sollte eigentlich relativ leicht sein, du musst ja nur den Inhalt ändern.

Allerdings fand ich es bisher nicht nötig dafür einen (Papier)Brief zu schreiben, da die Fachaufsichtsbeschwerde ja keine bestimmte Form verlangt. Also kann man die ja einfach per Mail senden…
Wozu also ein Brief?


Danke für den Tipp, teilweise nutze ich das schon. Tatsächlich habe ich aber auf meine Stackexchange-Frage auch einige gute Antworten bekommen, die ich ausprobiere einzubauen.

Weniger für Widersprüche aber für Klagen könnte ich ein Anlagenverzeichnis gebrauchen. Damit könnte ich im laufenden Text schreiben \anlage{FragDenStaat01234} und daraus wird der Text “siehe Anlage K3” und am Ende der Klage entsteht eine Liste der Anlagen mit automatischer Numerierung und dann wird noch mit \includepdf die Anlage in das PDF integriert.

Ich denke doch das sollte sich relativ leicht integrieren lassen. Einfach mit einem appendix.

Baue das gerne ein, wen du Lust hast, oder mach einen Issue auf GitHub auf. :slightly_smiling_face:

Ich probiere gerade etwas ganz verwegenes: Ich habe einen Widerspruch per FragDenStaat-Mail versendet, habe mir das PDF für meine Anfrage-Korrespondenz heruntergeladen und nur die Widerspruchs-E-Mail ausgedruckt (Internetausdrucker!). Die werde ich jetzt unterschreiben und beim Amt einwerfen, ist zum Glück was lokales. Damit müsste doch das Schriftformerfordernis gewahrt sein und ich muss nicht noch einen eigenen Brief aufsetzen.
Hm ok, man muss aber vor dem Ausdrucken noch den Code für das Hochladen von Anhängen schwärzen. Geht mit Xournalpp aber recht schnell.

1 „Gefällt mir“