Ich habe daher diese Anfrage an den LK gerichtet.
Die Dienstanweisungen wollen sie nicht rausrücken und zudem schreiben sie:
Über mögliche Anträge nach dem UIG/VIG, die direkt an die Fachämter gestellt wurden, existiert keine statistische Übersicht und konnten somit nicht nachrecherchiert werden.
darf ich hinweisen zu nutzen und gleichzeitig fragen, ob in diesem Fall wie auch in anderen bezüglich bei Problemen mit Behörden in Sachsen-Anhalt- wie dem Landkreis Börde oder z.B. dem Antwortverhalten der Landeshauptstadt Magdeburg Folgendes genutzt wurde?
Landtag von Sachsen-Anhalt
Petitionsausschuss
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Dies sollte man vielleicht nicht vergessen, an diese Möglichkeit erinnern und diese auch nutzen.
Durch eine interne juristische Bewertung wurde festgestellt, dass auch formlose Anträge auf Informationen nach dem VIG/UIG, die per E-Mail gestellt wurden, als solche akzeptiert und bearbeitet werden müssen. Die Poststelle, die Sekretariate und Leiter der Ämter/Organisationseinheiten wurden sensibilisiert.