Es war zwar ein bisschen Arbeit, aber der Landkreis wird sein Verhalten wohl in Zukunft ändern bzw. hat dies auch schon getan:
Durch eine interne juristische Bewertung wurde festgestellt, dass auch formlose Anträge auf Informationen nach dem VIG/UIG, die per E-Mail gestellt wurden, als solche akzeptiert und bearbeitet werden müssen. Die Poststelle, die Sekretariate und Leiter der Ämter/Organisationseinheiten wurden sensibilisiert.