Landesregierung will Coronaeinschätzungen nicht öffentlichg machen

Die saarländische Landesregierung hat auf eine frühere Anfrage von mir geantwortet, dass im Kontext des sog. Saarland-Modells täglich von verschiedenen Experten eine schriftliche Einordnung der Lage an die Regierung reported wird. Die Vorgeschichte gibt’s hier:

Nachdem meine zu allgemeine Anfrage angelehnt wurde, habe ich eine neue konkretere gestellt, die sich explizt nur auf die nicht öffentlichen textuellen Einschätzungen bezieht:

Diese wurde nun abgelehnt. Die Begründung erscheint mir sehr fragwürdig: Die Einschätungen seien nur Interpretationen und Expertenmeinungen könne ich auch sonstwo nachlesen!?

Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um Kommunikation der Landesregierung, die ich lauf IFG einsehen darf. Kann das jemand fundierter juristisch einschätzen als ich?

Ich wäre geneigt, das einem Anwalt zu übergeben, so lange ich mich damit nicht ruiniere. Hat jemand eine Empfehlung? Mein erste Wahl ist im Moment leider nicht verfügbar.

Warum bittest du nicht erst mal um Vermittlung bei der Aufsichtsbehörde des Landes?
Das kostet nichts.
Da die unterschiedlich lange brauchen, um aktiv zu werden, dies ersetzt allerdings nicht den Widerspruch. Daher kann es jedoch erforderlich werden, zusätzlich Widerspruch einzulegen, um den Bescheid nicht rechtskräftig werden zu lassen. Das ist aber mit einem (sehr geringen) Kostenrisiko verbunden.

Davon abgesehen kann man durch geschickte Argumentation durchaus Themen zu COVID-19 als Umweltinformationen klassifizieren. Dann wäre auch das SUIG wieder eröffnet (zusätzlich zum SIFG).

Sie schreiben in der Ablehnung “Diese Analysen bzw. Interpretationen gehen über die Informationstiefe der erwähnten Daten nicht oder nur geringfügig hinaus.” Es spielt wirklich keine Rolle, wieviel Mehrwert die Analysen oder Interpretationen für irgendwen haben. Das wäre jedenfalls kein Ausschlussgrund. Interessanter ist die Frage, ob diese Informationen ohne IFG-Anfrage leicht aus öffentlichen Quellen zu haben sind. So direkt behaupten sie das ja nicht.
Du brauchst für eine solche Klage keinen Anwalt. Es gibt hier auf FragDenStaat etliche Anfragen mit Klagen, da kannst du dich inspirieren lassen. Du musst allerdings knapp 500€ Gerichtskosten vorschießen.
Ich würde einen Widerspruch formulieren und dort darauf hinweisen, dass dem Ablehnungsschreiben die Nennung des Paragraphen fehlt, nachdem die geringe Informationstiefe der angefragten Analysen ein Ausschlussgrund darstellen soll. Und ich würde vorsichtshalber nachfragen, aus welchen leicht zugänglichen Quellen die angefragten Analysen zu beziehen sind.