Daten angeblich öffentlich: Nachhaken oder neue Anfrage stellen?

Hallo,

meine Anfrage Im Kontext des sog. Saarlandmodells täglich übermittelte Daten wurde abgelehnt. Die Begründung lautet, die Daten wären öffentlich zugänglich und es wäre mir zumutbar, sie mir selbst zu beschaffen. Ich stimme den aus zwei Gründen nicht zu, hätte aber gerne weitere Meinungen dazu:

  1. Meine Anfrage bezieht sich explizit auf die Daten, die intern für die Entscheidungsfindung bzgl. des Saarlandmodells Verwendung fanden. Ergo ist der verweis darauf, dass “ähnliche” Daten sonstwo verfügbar sind, in meinen Augen nicht legitim. Wobei das nur ein Nebenschauplatz ist. Wichtiger ist für mich …

  2. In meiner Anfrage beziehe mich auf Im Kontext des sog. Saarlandmodells täglich übermittelte Daten Die letzten fünf Punkte auf der letzten Seite sind schriftliche Einschätzungen, die ich gerne sehen würde. Diese sind nicht öffentlich und selbst wenn die Begründung aus 1. auf “Rohdaten” zutreffen würde, wäre sie nicht auf diese Texte anwendbar.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Die Begründung anzweifeln? Nach öffentlicher Verfügbarkeit der schriftlichen Einschätzungen fragen? Oder eine neue spezifischere Anfrage stellen?

viele Grüße,
Achim

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Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Soweit ich dies von Überfliegen sehe, geht es um Daten zu Corona und die Behörde hat das ganze (vereinfacht gesagt) abgelehnt, da es zu viel Aufwand ist und die Daten eben öffentlich abrufbar sind.

Also ganz allgemein: Du fragst Daten an die an eine andere Behörde übermittelt wurden (Gesundheitsministerium). Du könntest natürlich dort die Daten auch nochmal anfragen und versuchen zu schauen, ob diese sie herausgeben.

Aber wenn ich es das richtig lese, geht es dir aber gar nicht um die Inzidenzen, Impfungen und co…

Du meinst wohl die Texte hier auf Seite 4.
Da du auch bereits einen ablehnenden Bescheid bekommen hast, würde ich einfach folgendermaßen vorgehen:

  • Neuen IFG-Antrag stellen und genau beschreiben, was du willst (eben diese Texte etc.) und was nicht. (sodass auch das Argument mit dem erhöhten Aufwand entfällt und v.a. auch potentielle Gebührenforderungen entfallen.)
  • Wenn du wichtige Rohdaten (dein Punkt 1) wirklich haben willst, dann versuche das mit einzubinden und auch hier die nur relevanten Daten (nicht bereits veröffentlicht – die Inzidenz als Zahl ist doch bspw. die gleiche wie die, die da übermittelt wird oder?), dann kannst du das versuchen mit einzubinden oder in einer separaten Anfrage anfragen. Dann musst du nur Versuchen den berechtigten Einwand des Aufwandes zu entkräften/verringern, z.B. in dem du ein maschinenlesbares Format akzeptierst oder irgendwie so etwas. (da müsste man natürlich wissen, wie das übermittelt wird, ob als PDF, JSON oder wie auch immer.)
    Ich persönlich sehe aber wie gesagt auch nicht so den Sinn darin.

Wenn es dir nur um diese Text-Informationen/Zusammenfassungen geht, muss man der Behörde ja wirklich meiner Meinung nach keinen Aufwand machen, Rohdaten herauszugeben, von etwas, das sowieso nicht relevant und ausreichend veröffentlicht wurde. (Deswegen gibt es ja auch den Ablehnungsgrund) Die Dinge, die jedoch noch nicht öffentlich sind, sind dann ja aber doch von hohem Interesse und eben auch nicht mit “Daten sind schon öffentlich” ablehnbar.
Ich denke, da deine Anfrage sehr allgemein war und das komplette Saarlandmodell eingeschlossen hat, hat die Behörde die letzten Punkte da gar nicht gesehen/beachtet. Wenn man da ein bisschen auf sie zugeht, wirken sie doch recht kooperativ. Also ich denke das wird doch etwas… :slightly_smiling_face:

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Hallo zusammen,
ja finde ich nicht so einfach, wie da jetzt vorgehen. Soweit ich das sehe sind nicht alle Informationen auch öffentlich einsehbar, sondern nur ein Teil. Ebenso ist unklar, wie die öffentlich einsehbaren noch mit anderen verrechnet wurden (laufende Mittelwerte).
Es scheint mir so, also ob die die Daten wirklich nicht deshalb herausgeben, weil die irgendwas verheimlichen wollen, sondern weil es wirklich schwer ist für die, die zusammen zu suchen. Ich muss sagen, dass das auch eine ordentliche Menge ist, die da wohl jeden Tag übermittelt wird. Finde ich ist aber auch egal, da die Trennung der Daten von denen die öffentlich genau so vorhanden sind, die bestimmte noch mehr Arbeit kostet.

Die Behörde hat hier aber auch einen Bescheid ausgestellt und sich (meiner Erfahrung nach) auch mit dem Bescheid Mühe gegeben, alles zu begründen und Alternativen anzubieten. Ist natürlich nicht dass, was Du willst, aber das sehen die natürlich anders.
Mir fällt da was konkretes als Rat auch schwer, weil ich nicht weiß, was Du mit den Daten machen willst. Wenn Du selbst was nachrechnen willst, dann willst Du bestimmt was maschinenlesbares, wie @rugk ja auch schon anmerkte.
Ich schätze es so ein, dass wenn Du hier Widerspruch machst, die Behörde sich nicht darauf einlassen wird und Du ein Gericht brauchen wirst. Und wenn Dir die “Wahrheit” nicht bekannt ist, dann ist das natürlich Risiko.
Ohne Widerspruch gäbe es noch zu dem was @rugk gesagt hat, die Möglichkeit einfach mal nur EINEN dieser Datensätze anzufordern. Oder eine Woche. Hier irgendwas mit Bedeutung.
LG

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