Kosten vor Zusage

Der Passus besagt nur, dass die Herausgabe der Informationen nicht von der Zahlung eines Kostenvorschuss’ abhängig gemacht werden darf (damit geht Bremen den verbraucherfreundlicheren Weg, als viele andere Länder oder gar einige Bundesbehörden.

Was die Rechnungslegung auch ohne explizite Zusage angeht, hab ich hier im Forum schon meine (ganz persönliche) Rechtsauffassung geäußert.