BMZ schickt Gebührenbescheid

Hallo ihr Lieben,

mir ist heute zum ersten Mal etwas eher verwunderliches passiert.

Ich hatte folgende Anfrage ans Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gestellt:

Anfangs gab es etwas Kommunikation zu den Gebühren, der BMZ hat 80,00 Eur vorab festgelegt.
Ich hatte meiner Meinung nach relativ eindeutig keiner Kostenübernahme zugestimmt (“Wie bereits in meiner Anfrage geschildert, handelt es sich meiner Meinung nach hier um eine kostenfreie Auskunft”).

Nun waren heute 3 ziemlich dicke Briefe mit PZU im Briefkasten inkl. eines Bescheides mit 50,00 Euro Gebühren.
Ich war doch sichtlich verwundert, da ich dem nie zugestimmt hätte und den Antrag dann ggf. zurückgezogen hätte.

Ist euch schon mal etwas Ähnliches passiert? Wie seht ihr die Situation?

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Meine persönliche Meinung dazu:

Grundsätzlich löst jeder Auftrag (= Antrag) an die Verwaltung Arbeit und somit Kosten aus. Schon von der Formulierung der Frage her hätte es mich überrascht, wenn das als einfache Auskunft durchgegangen wäre. Die Behörde hat dir daraufhin widersprochen und geschrieben, dass Gebühren anfallen. Du hast den Antrag daraufhin nicht zurückgenommen, sondern durch deinen Antrag auf Prüfung der Gebührenfreiheit (der wieder Arbeit und Kosten ausgelöst hat) in meinen Augen konkludent einer Weiterbearbeitung zugestimmt. Allerdings hast du keine Ausnahmetatbestände angeführt (also Gründe, warum die in den Genuss der Gebührenbefreiung kommen solltest).

Dementsprechend hat die Behörde den Antrag auf Gebührenfreiheit abgelehnt und dir entsprechende Verwaltungskosten berechnet.

Diese sind zudem nur anteilig, also nicht kostendeckend, berechnet und für die Prüfung von, wie du selbst schreibst knapp 400 Seiten mit teilweiser Schwärzung von Personendaten / Geschäftsgeheimnissen, sogar ausgesprochen günstig und bürgerfreundlich kalkuliert.

In meinen Augen hast du durch die explizit nicht erfolgte Rücknahme des Antrags und stattdessen Stellen eines Folgeantrags konkludent einer Weiterbearbeitung zugestimmt. Die Behörde scheint das auch so zu sehen. In der Rechtsprechung ist dies zumindest umstritten, sodass dein Widerspruch ggf. Erfolg haben könnte, im worst case kommen eben noch mal 15-30 Euro für das Widerspruchsverfahren dazu.

Prinzipiell halte ich die 50,00 Euro Gebühren durchaus für berechtigt (hier wurde ordentlich kopiert & auch Seitenweise geschwärzt), ich war eben nur etwas verwundert, da auch von der Behörde keinerlei weitere Rückmeldung kam (wie ich es von anderen Behörden gewöhnt bin).

Ich habe gestern erstmal den Widerspruch per FDS geschickt.
Parallel per Fax war eine Zustellung unmöglich. Ganze 3 (!) verschiedene Faxnummern der Behörde sind nicht erreichbar. (cc @arne.semsrott unter anderem auch die von euch angegebene Faxnummer).

Update: Mein Widerspruch wurde akzeptiert und die Gebühr wurde zurück genommen.

Bescheid:

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