Kosten vor Zusage

Guten Tag alle zusammen,
ich habe kürzlich die Meldezahlen des NCMEC beim LKA in Bremen erfragt. Die Anfrage wurde dabei ordnungsgemäß und zeitnah beantwortet. Im Zuge eines bereits erwähnten, aber noch nicht eingetroffenen Kostenbescheides wurden dabei Kosten um die 100€ in Rechnung gestellt. Dies erfolgte dabei vor der Zusage meinerseits und einer entsprechenden Information von Seiten des LKA Bremen. Es wurde dabei der offizielle Anfragetext von FDS benutzt, der den Vermerk einer erwünschten Vorabinformation für evtl. entstehende Kosten enthält.

Konkrete Verfahrensweisen habe ich im Bremer-IFG zu diesem Punkten nicht finden können. Alleinig § 10 II könnte hierhin interpretierbar sein.

Die Bereitstellung von Informationen darf nicht an im Voraus zu zahlende Gebühren gebunden sein. (…)

Mangels der Verfügbarkeit von Kommentarliteratur oder mir bekannter Rechtsprechung fällt mir die Einschätzung dieses Absatzes aber schwer. Daher die Frage, ob es hierzu eine Handhabe oder mir unbekannte Rechtsprechung gibt, die Einschätzung erleichtert

Moin!
An sich verweise ich erst mal auf die Seite für Gebühren bei FdS: Gebühren und andere Kosten - FragDenStaat

Nach unserer Rechtsauffassung sind Sie damit abgesichert. Falls Gebühren entstehen sollten, muss die Behörde Sie informieren, so dass Sie bestätigen können, dass Sie an dem Antrag festhalten wollen - oder auch nicht. Natürlich können wir nicht dafür garantieren, dass die Behörde ihr Ermessen in diesem Zusammenhang pflichtgemäß ausübt.

Ich kann aus persönlicher Erfahrung sagen:
Auf Bescheid warten und in den Widerspruch gehen. Hat bei mir schon - in einem ähnlichen Fall schon geklappt.

Vielen Dank für die Antwort und die Hinweise. Auf der Gebührenseite von FDS hatte ich mich auch schon umgeschaut. Dies wäre in diesem Kontext auch meine Rechtsauffassung. Nach einer Sichtung der entsprechenden Passagen im Bremer-IFG und Bundes-IFG konnte ich dort aber keinen klaren Rechtsanspruch diesbezüglich finden.

Der Passus besagt nur, dass die Herausgabe der Informationen nicht von der Zahlung eines Kostenvorschuss’ abhängig gemacht werden darf (damit geht Bremen den verbraucherfreundlicheren Weg, als viele andere Länder oder gar einige Bundesbehörden.

Was die Rechnungslegung auch ohne explizite Zusage angeht, hab ich hier im Forum schon meine (ganz persönliche) Rechtsauffassung geäußert.