Kosten Bescheid

Hallo zusammen,

hier meine Anfrage zur Einsicht.

https://fragdenstaat.de/anfrage/regestriernummern-inspektionspflicht-fur-klimaanlagen-geg-74-78/

Ich kann mir nicht vorstellen das die Erstellung der Information länger als 30 Min in Anspruch nimmt.
zu 1. die Nummern sollten durch nummeriert sein das Ergebnis wäre offensichtlich.
zu 1. a) Da das Bundesland eine Pflichtangabe ist, müsste das leicht zu filtern sein.
zu 2. langt ein nein oder ja mit x als Anzahl.
zu 3. langt ein nein oder ine ja mit x als Anzahl
zu 4. langt ein nein oder ein ja mit wo der Report zu finden wäre.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das lange dauert.
Dafür will das DIBT mal eben 5 -100€ haben.

Blockquote
Nach vorläufiger Einschätzung handelt es sich voraussichtlich um eine einfache schriftliche Auskunft, für welche Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGeb) vom 24. November 2009 einen Gebührenrahmen in Höhe von 5 bis 100 Euro vorsieht.
Blockquote

Heir wird bestätigt das es eine einfache Auskunft ist.

Hat jemand eine Empfehlung?

Danke im Voraus
Adrian

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Moin Adrian,

einfache schriftliche Auskunft und einfache Akteneinsicht kosten in Berlin 5-100€. Eine mündliche Auskunft kostet 5-10 außer “Mündliche Auskünfte, die nicht mit einem
besonderen Arbeitsaufwand verbunden sind, sind
gebührenfrei.”. Dies kannst du auf Seite 3-4 auch nachlesen. Wenn die Anfrage über eine gemeinnützige Organisation gestellt wird, kann es sein, dass diese kostenlos ist. Aber dazu kenne ich mich mit dem Berliner IFG zu wenig aus.

Du könntest einzig versuchen, dies über den mündlichen Weg zu machen, damit es entweder kostenlos oder max. 10€ kostet. Ansonsten müsstest du irgendwas zwischen 5 und 100€ bezahlen, falls du an deiner Anfrage weiterhin fest hälst.

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Mich interessiert warum Bundesrecht (IFG Bund) zu Untergeordnetem recht (IFG Berlin) eine Diskrepanz erlaubt?

Sollte Bundesrecht nicht vor Landesrecht gehen?

danke kris für deine Antwort.

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Leider sind die Gebühren in Berlin echt hoch, selbst für Auskünfte via Mail. Ja, Berlin ist da recht rückständig.
Siehe den Thread dazu, vlt. findest du da auch noch ein paar Argumentationshilfen:

Allgemein, hast du die FragDenStaat-Hilfeseite zu Gebühren gesehen – wenn das in 30min erledigt ist, könnte es gebührenfrei herausgegeben werden.

Das mag sein, aber in Berlin ist sind eben auch diese kostenpflichtig.

Kleiner Tipp allgemein: Immer die Paragraphen anschauen, die die Behörde da so vorbringt, das ist meist sehr hilfreich. Noch ein Tipp: Die Gesetzesgrundlagen sind auch in der Anfrage auf FragDenStaat oben erwähnt (bei „Genutztes Gesetz”) und klickt man darauf, gibt es meist auch einen Link zu dem gesamten Gesetzestext und weiteren Informationen wie einer Gebührenordnung o.ä., falls das relevant ist.
Wie @Kris schon geantwortet hat, kann man das also da nachlesen.

Jetzt mal noch konkret: In deinem Fall kannst du tatsächlich versuchen so einfache Zahlenangaben einfach mdl. zu erhalten, das geht kostenlos.
Dann den Punkt des Kostenvoranschlags: Du kannst versuchen genauer herauszubekommen, was die Behörde anrechnen will, 5 bis 100 Euro ist ja nur der gesetzlich vorgegebene Rahmen, den sie da prinzipiell angibt.
Du kannst diesbzgl. auch gleich versuchen die Gebühren irgendwie zu verringern (siehe dazu auch den Hauptthread zu Gebühren und einem taktischen Vorgehen, welcher aber wie in Kurzform auch auf der bereits verlinkten FragDenStaat-Webseite zu finden ist).
Insbesondere könntest du versuchen, die Gebühren zu verringern, wenn du irgendwie persönliche Gründe anführen kannst, schau dazu einfach mal die Paragraphen in der Gebührenverordnung an.
Generell kannst du auch die Vermittlungsinstanz einschalten. Insbesondere können diese die angesetzte Gebühr nochmal überprüfen und vlt. eine geringere „aushandeln”.

Ich wünsche viel Erfolg! :smiley:


Soll jetzt nicht zu sehr off-topic gehen, aber da du gefragt hast: Nein, in dem Fall nicht. Das ist Förderalismus. Der Bund kann ja nicht einfach (zumindest in diesem Fall, soweit ich das verstanden habe), in die (Gesetzes)Kompetenzen der Länder eingreifen.
EU-Gesetze oder internationale Abkommen können das evt., aber ansonsten hat jedes Bundesland für die eigenen Landesbehörden (+ Kommunen usw.) ihr eigenes Informationsfreiheitsgesetz, das Ranking hatte ich ja schon verlinkt.
Das Berliner IFG ist wohl eines der ältesten, und deswegen wohl auch sehr veraltet, was solche Dinge betrifft…

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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