Das kann ich verstehen - ging mir am Anfang auch so. Viel Erfolg mit der Fachaufsichtsbeschwerde!
Bei Untätigkeitsklagen musst du dir keine großen Sorgen wegen des Kostenrisikos einer Klage machen. Selbst wenn du in der Sache verlierst, weil die Behörde einen zureichenden Grund für die langsame Beabeitung hat, zahlt die Behörde die Gerichtskosten, solange du mit der Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durftest, § 161 Abs. 3 VwGO.