Keine Reaktion in Düsseldorf

Die Landeshauptstadt Düsseldorf reagiert leider nicht auf Anfragen nach dem VIG und versendet nur einen Auto-Responder, dass sich die Frist auf zwei Monate verlängert. Scheinbar geht es nicht nur mir so, auch andere Anfragen scheinen seit einem Jahr keine Antwort bekommen zu haben.

Ich würde daher gerne Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, frage mich jedoch an wen diese zu richten ist. Hat die Kommunalverwaltung selbst dafür die Aufsicht, oder eine andere Behörde? Ansonsten bleibt denke ich nur der Weg einer Untätigkeitsklage, oder?

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Hier gibt’s eine Liste der Fachaufsichtsbehörden für VIG-Anträge. In deinem Fall wäre das das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

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Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist nicht verkehrt, aber an deiner Stelle würde ich mir bei dieser Aufsichtsbehörde nicht allzu große Hoffnungen machen. Ich habe beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW drei Fachaufsichtsbeschwerden eingelegt. Bei zweien davon (hier und hier) wurde mir nur der Eingang bestätigt. Nachdem die Ursprungsbehörden dann irgendwann die Auskünfte gegeben haben, hat das Landesamt beide Verfahren eingestellt.
Im dritten Fall habe ich am 7. August 2020 Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt und seither neben einer Eingangsbestätigung auf Nachfrage die Auskunft vom 8. Dezember 2020 bekommen, “dass sich die Fachaufsichtsbeschwerde weiterhin in Prüfung befindet.” Seither kam nichts mehr.
Hier scheint nur eine Untätigkeitsklage zu helfen, die ich dem Rhein-Sieg-Kreis deshalb heute angedroht habe.

Wenn ich du wäre, würde ich die Landeshauptstadt Düsseldorf direkt verklagen, weil von der Fachaufsichtsbehörde keine Hilfe zu erwarten ist.

Ich finde die Hemmschwelle für eine Untätigkeitsklage noch etwas hoch, daher erst einmal nur die Fachaufsichtsbeschwerde. Man muss sich ja langsam hochtasten, wenn man noch neu im Geschäft ist. :wink:

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Das kann ich verstehen - ging mir am Anfang auch so. Viel Erfolg mit der Fachaufsichtsbeschwerde!

Bei Untätigkeitsklagen musst du dir keine großen Sorgen wegen des Kostenrisikos einer Klage machen. Selbst wenn du in der Sache verlierst, weil die Behörde einen zureichenden Grund für die langsame Beabeitung hat, zahlt die Behörde die Gerichtskosten, solange du mit der Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durftest, § 161 Abs. 3 VwGO.

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Okay, das ist interessant.

Was bedeutet das… jetzt mal übersetzt?
Also immer oder?
Wenn man drie Monate wartet konnte man doch immer mit einer Bescheidung rechnen, oder wie?

Wenn du 3 Monate nach Ablauf der Frist Klage erhebst, ist die Klage zulässig, falls ein Hinderungsgrundgrund vorliegt aber unbegründet. Sofern die Behörde keine Hinderungsgründe vorträgt, kannst du auf jeden Fall mit einer Bescheidung in der 3-Monatsfrist rechnen. In dem Fall ist das Kostenrisiko gleich null, zumindest wenn man selber klagt. Aber man muss eben erstmal in Vorkasse gehen, je nach Streitwert, den man ansetzt, ist das ein unterer bis mittlerer dreistelliger Betrag.

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Schade. Dabei wäre das doch ein Verfahren, was sich in unter 5 Minuten nach Aktenlage klären ließe. Oder digitalisiert sogar ganz ohne Personal. Ich glaub ich träume schon wieder zu viel …

Hallo,
wie auch @BARCA würde ich vor einer möglichen Untätigkeitsklage möglichst klar machen, dass man weiterhin an der Sache interessiert ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein unteres Gericht daran Zweifel hegt, sofern man nur einmal anfragt und dann nach Ablauf der Frist Klage einlegt. Dazu bietet sich die Erinnerungsfunktion nach 4 Wochen bei FdS an. Sofern sich die 3 Monatsfrist nähert, hat es sich für mich als sehr hilfreich erwiesen neben der finalen Aufforderungen mit Ankündigung einer Untätigkeitsklage, das ganze auch noch per (jetzt nich lachen) Fax mit persönlicher Unterschrift zu verschicken. Das ist günstiger als ein Einschreiben und zusammen mit den Mailprotokollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass da ein Gericht sagen wird, man hätte nicht alles mögliche getan, um die Klage abzuwenden. Ein Großteil meiner säumigen hat dann tatsächlich reagiert. Ich finde es einfach auch fair, alles zu versuchen, was geht. Meine bisherigen Versuche einer Fachaufsichtsbeschwerde waren eher nicht von Erfolg beschieden und ich nehme davon Abstand, da es alles nur verzögert. Und die Landesbeauftragten sind auch Land unter, wobei ich bei Klageerhebung immer auch die Landesbeauftragte zumindest darüber informieren würde. Das sorgt nämlich dann auch für ein +1 in irgendeiner Statistik, dass die dann auch mal personell aufgestockt werden.
Ich bin inzwischen (unter den zuvor genannten Fairness Bedingungen) der Überzeugung, dass dann eben nur noch der weitere Rechtsweg erfolgsversprechend ist. Dafür ist er ja auch da. Und auch dann wird es nicht schnell gehen. Die Gerichte haben eben auch zu tun. Und ich kann jeden verstehen, der davon Abstand nimmt. Der “übliche” Streitwert bei IFG Anfragen sind 5000€, da kamen dann bei mir immer 438€ zu zahlender Betrag heraus, der durch den Kläger im Voraus zu tragen ist.
Das IFG ist ein Großmeister im Lehren von Geduld.
LG

Ich bin Informatiker und kein Rechtsgelehrter, also bitte nicht als Rechtsbelehrung verstehen.

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@BARCA hat das gut erklärt. Ergänzend kann ich noch eine Literaturfundstelle zitieren:

§ 161 Abs. 3 greift nicht, wenn dem Kläger die zureichenden Gründe für eine verspätete Entscheidung kannte oder kennen musste. - Neumann, in: Nomos Kommentar VwGO, 4. Auflage, § 161 Rn. 225, 232.

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Hab Anfang des Jahres Fachaufsichtsbeschwerden gegen Düsseldorf und Essen eingereicht.
Essen hat sich mittlerweile gemeldet, von Düsseldorf war bisher nichts zu hören.

Sollte sich in Düsseldorf nichts tun, werde ich wahrscheinlich eine Untätigkeitsklage anstreben, mein Interesse noch nach einem Jahr Wartezeit habe ich durch das Einreichen einer Fachaufsichtsbeschwerde kund getan.

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So, ich hab da mal ein Update zu meiner Fachaufsichtsbeschwerde. Mittlerweile habe ich eine Auskunft erhalten.
Es gibt ja eine Empfehlung wie zu antworten ist (Daher sind ja eigentlich alle Antwortschreiben in NRW gleich), dieser wurde in meinem Fall nicht gefolgt. Aber ich hab eine Antwort und damit bin ich glücklich.

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