Hallo,
wie auch @BARCA würde ich vor einer möglichen Untätigkeitsklage möglichst klar machen, dass man weiterhin an der Sache interessiert ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein unteres Gericht daran Zweifel hegt, sofern man nur einmal anfragt und dann nach Ablauf der Frist Klage einlegt. Dazu bietet sich die Erinnerungsfunktion nach 4 Wochen bei FdS an. Sofern sich die 3 Monatsfrist nähert, hat es sich für mich als sehr hilfreich erwiesen neben der finalen Aufforderungen mit Ankündigung einer Untätigkeitsklage, das ganze auch noch per (jetzt nich lachen) Fax mit persönlicher Unterschrift zu verschicken. Das ist günstiger als ein Einschreiben und zusammen mit den Mailprotokollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass da ein Gericht sagen wird, man hätte nicht alles mögliche getan, um die Klage abzuwenden. Ein Großteil meiner säumigen hat dann tatsächlich reagiert. Ich finde es einfach auch fair, alles zu versuchen, was geht. Meine bisherigen Versuche einer Fachaufsichtsbeschwerde waren eher nicht von Erfolg beschieden und ich nehme davon Abstand, da es alles nur verzögert. Und die Landesbeauftragten sind auch Land unter, wobei ich bei Klageerhebung immer auch die Landesbeauftragte zumindest darüber informieren würde. Das sorgt nämlich dann auch für ein +1 in irgendeiner Statistik, dass die dann auch mal personell aufgestockt werden.
Ich bin inzwischen (unter den zuvor genannten Fairness Bedingungen) der Überzeugung, dass dann eben nur noch der weitere Rechtsweg erfolgsversprechend ist. Dafür ist er ja auch da. Und auch dann wird es nicht schnell gehen. Die Gerichte haben eben auch zu tun. Und ich kann jeden verstehen, der davon Abstand nimmt. Der “übliche” Streitwert bei IFG Anfragen sind 5000€, da kamen dann bei mir immer 438€ zu zahlender Betrag heraus, der durch den Kläger im Voraus zu tragen ist.
Das IFG ist ein Großmeister im Lehren von Geduld.
LG
Ich bin Informatiker und kein Rechtsgelehrter, also bitte nicht als Rechtsbelehrung verstehen.