mir wurde bei den folgenden drei Anfragen leider nur eine Akteneinsicht gewährt. Dies habe ich sogar ursprünglich übersehen, mir ist es leider nicht möglich so weit zu reisen nur um eine Akteneinsicht wahrnehmen zu können. Gibt es hier eine Möglichkeit auf eine postalische Zusendung zu bestehen?
die Bescheide sind allesamt aus dem Monat April. Hast du Klage dagegen erhoben, oder sind die Bescheide rechtskräftig geworden?
Grundsätzlich muss dem Willen des Antragstellers Rechnung getragen werden. Die Begründung, von der geforderten Art der Informationsgewährung abzuweichen, ist in meinen Augen nicht statthaft. Es gibt ja nun hinreichend Urteile, die die (physische!) Herausgabeverpflichtung solcher Berichte bestärken. Dem wird sich auch Herr Söders Königreich nicht verschließen können.
Davon abgesehen sind ausweislich meiner Datenbankabfrage gerade eben auch in Bayern bereits >75 Urteile in Sachen Topf Secret ergangen, die meisten davon im einstweiligen Rechtsschutz, aber es sind auch ein paar Endurteile dabei. Danach gilt in Bayern nichts anderes, als im Rest der Republik.
Die Behörde begründet doch tatsächlich die Herausgabeverweigerung mit ihrer schlampigen Arbeit bei den Kontrollen:
Der Kontrollbericht vom 30.01.2018 beinhaltet (ausbildungsbedingt) die zugehörigen Rechtspassagen der aufgeführten Mängel sowie entsprechende Behebungsmaßnahmen. Die VIG-Konformität ist hierdurch gewährleistet und der betroffene Kontrollbericht ist in geschwärzter Fassung (personenbezogene Daten sind geschwärzt) herauszugeben.
Betreffend der Kontrollberichte vom 31.07 .2019, 08.05.2019 und 12.07.2016 ist nach aktueller Rechtsprechung (Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. Juni 2019, AN 14 K 19.00773) der Informationszugang per Akteneinsicht vor Ort oder in fernmündlicher Form zu gewähren.
Bisher wurde (mit Ausnahme des erwähnten einzigen Kontrollberichtes zu “Ausbildungszwecken” ) zu noch keiner Anfrage geliefert. Das Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss läuft nun auch schon seit 8 Monaten, ohne zu einem Ergebnis zu kommen.
VIG-Anfragewüste RLP.
Eine kleine Auswahl weiterer Auskunftsverweigerungen:
Wenn es gar nicht anders geht und schnell gehen muss, kannst du evtl. mit denen aushandeln, dass die Akten zu einem Amt oder Gericht oder Anwalt in deiner Nähe zur Einsicht übersandt werden.
Ich habe schon diverse Male (aber unabhängig vom VIG) Akteneinsicht durch Übersendung der Akten genommen, schnell geht da gar nichts, bis die Akten hier sind, kann schonmal 1/4 Jahr vergehen
Ich lasse mir die Akten immer an das lokale Amtsgericht übersenden. Dafür verlangen die Behörden natürlich dann Geld, auch wenn die Auskunft selbst dann kostenlos ist.
Dann haben wir ja was gemeinsam! Wir haben heute gewonnen. Wenn es bei euch noch nicht so weit ist, schickst du mir mal ne Mail? arne.semsrott@okfn.de - ausführlicher von uns dann bald