Hilfe: SHG schickt die Hygieneberichte nicht mit

Ei ei ei.

Die letzte kostenfreie Beschwerdemöglichkeit, die mir noch einfällt, wäre dann noch der Petitionsausschuss des Landtags.

Hey, also muss ich meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren? Mach ich dann mal. Bin mal gespannt, was die sagen. Ich habe ja das original-Dokument (logisch). Macht es Sinn, den Mitarbeiter mal anzurufen und ihn über die rechtliche Situation sachlich und unaufgeregt zu informieren?

wenn du eine hast - klar!

schwer das pauschal zu sagen. Du kannst dir ja mal seine Argumentation anhören - aber eine Lösung wirds wohl nicht bringen.

Sehe ich auch so.

Bei Telefonaten fehlt die zudem die öffentliche Dokumentation.

Habe die drei Fälle der RV übergeben. Mal sehen, was passiert.

Verrätst du uns noch die ID?

Gerne: Kontrollbericht zu Hausschlachterei W. Matthias - FragDenStaat

Die Anfrage erfolgte über Topf Secret: Mission Fleisch. Das sind meiner Erfahrung nach die ergiebigsten Anfragen … falls denn geantwortet wird. Der Späti im Kiez ist ja ganz interessant. Metzger und (Groß-)Schlachtereien sind aber noch interessanter.

Die mir vorliegenden Kontrollberichte zur R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH, Neuer Kamp 1, 25548 Kellinghusen (zu finden über über Topf Secret: Mission Fleisch) beispielweise finde ich ganz schön ekelig. Warum der zuständige Kreis Steinburg da nicht durchregiert, entzieht sich meiner Kenntnis.

Meiner Meinung nach hätten diverse festgestellte Verstöße sogar nach LFGB veröffentlicht werden müssen, was nach meinem Kenntnisstand jedoch nicht erfolgte. Ich habe diesbezüglich bereits mit foodwatch e. v. kommuniziert.

“Über die Störung der öffentlichen Sicherheit hinaus hat sich in dem Schlachthof eine Gefährdung für die Gesundheit des Menschen - Schutzgut der öffentlichen Sicherheit - konkretisiert, weil die diversen substanziellen Mängel und im Einzelfall auch die Vernachlässigung von Sorgfaltspflichten im Verhalten von Personal eine nicht hinnehmbare nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels, das aus der Schlachtung gewonnen wird, zur Folge haben können.”

Deutlicher geht es wohl kaum. Dennoch versucht diese Schleswig-Holsteiner Behörde derartige Betriebe zu decken. Das gleiche Verhalten legt auch der Landkreis Schaumburg an den Tag, wenn er Kontrollergebnisse vertuscht.

Pro-Tipp: Die Antwort auf deine Frage ergibt sich auch durch Anklicken des Links Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen oben auf der Seite deiner Anfrage. Die Zusammenfassung der Ergebnisse ist ein schöner Behörden-Performance-Indikator.

Bitte halte uns bzgl. deiner Aktivitäten auf dem Laufenden. Danke.

Rechtsschutz zahlt mir die Erstberatung, jetzt kontaktiere ich einen Anwalt.

Frage: Soll ich meine drei Anfragen auf “Information abgelehnt” stellen? Ist das der richtige Status?

Ich lasse Anfragen auf “laufend” stehen, solange ich noch aktiv bin und gegen Behörden vorgehe. Kann aber jeder machen, wie er will.

Jetzt wird es frech.

“Nur das persönliche Gespräch vor Ort ist erst Recht Barrierefrei”.

Auf alles andere wurde gar nicht eingegangen.

Ja die Jungs und Mädels brauchen halt offenbar eine Klage als Stütze. Es ist ekelhaft.

1 „Gefällt mir“

Erstaunlich, was für ein grenzwertiges Gelaber aus dieser Amtsstube hervorquillt. Die Behördenmitarbeitenden haben offensichtlich in den vergangenen Jahren unter einem Stein gelebt.

Ein Klassiker bei auskunftsresitenten Behörden: Wenn es (angeblich) keine Beanstandungen gab, ist eine persönliche Vorstellung vor Ort zur Erläuterung miss- oder schwerverständlicher Behördentexte nicht erforderliche (siehe Kontrollbericht zu Zum grünen Kranze, Obernkirchen). Dabei ist es erfahrungsgemäß nicht unwesentlich, was die Behörde unter “Beide Kontrollen erfolgten ohne Beanstandungen” versteht. :thinking:

1 „Gefällt mir“

Der Fall ist einem Anwalt übergeben. Vermutlich für ihn nur eine Formalie. Der LK wurde ja von mir auf die anwendbaren Urteile hingewiesen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

2 „Gefällt mir“

Die drei Klagen sind rausgeschickt an das VG Hannover. Enthalten ist der Hinweis, dass das Gesundheitsamt in SHG von mir Kenntnis über das Urteil vom OVG Lüneburg erlangt hat. Klagebegründung wird vorbereitet.

Sehr cool! Zieh es durch - ein Urteil, dass diese versuchte Präsenzpflicht beim VIG endlich aushebelt wäre echt Gold wert.

2 „Gefällt mir“

Verstehe ich nicht. Diese Praxis ist doch bereits durch das OVG Lüneburg untersagt worden. Jede Behörde kann aufs neue sagen “wusste ich nicht”. Tut denen ja nicht weh, verklagt zu werden.

Zur Praxis einer Verpflichtung zur Einsichtnahme statt dem Zusenden von Informationen, gibt es kein OVG Urteil.

Das Urteil des OVG Lüneburg (Aktenzeichen 2 ME 707/19) befasst sich nicht mit der Art der Informationsgewährung. Es behandelt nur die (abgewiesene) Klage eines angefragten Betriebes gegen Übermittlung eines Kontrollberichts.

Moin!
Meiner Kenntnis nach ist die zuständige Behörde für eine Fachaufsichtsbeschwerde das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ich habe mich dort schon zweimal an einen Ansprechpartner gewandt, wodurch das Verfahren immer zu einem positiven Abschluss gebracht wurde. In beiden Fällen hatte sich nach über einem halben Jahr noch nicht viel mehr getan, als eine Eingangsbestätigung.
Zuständig ist das Referat 201 Lebensmittelkontrolle, Tierarzneimittel. Ich würde empfehlen Fachaufsichtsbeschwerde zu erheben, sie kostet nichts und klagen kann man immer noch.

LK SHG hat mir nach Klage die Berichte zugeschickt.
Nr. 1: Kontrollbericht zu Blitz Grill, Rodenberg - FragDenStaat

Gruß,
Ben

2 „Gefällt mir“