Hilfe: SHG schickt die Hygieneberichte nicht mit

Verstehe ich nicht. Diese Praxis ist doch bereits durch das OVG Lüneburg untersagt worden. Jede Behörde kann aufs neue sagen “wusste ich nicht”. Tut denen ja nicht weh, verklagt zu werden.

Zur Praxis einer Verpflichtung zur Einsichtnahme statt dem Zusenden von Informationen, gibt es kein OVG Urteil.

Das Urteil des OVG Lüneburg (Aktenzeichen 2 ME 707/19) befasst sich nicht mit der Art der Informationsgewährung. Es behandelt nur die (abgewiesene) Klage eines angefragten Betriebes gegen Übermittlung eines Kontrollberichts.

Moin!
Meiner Kenntnis nach ist die zuständige Behörde für eine Fachaufsichtsbeschwerde das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ich habe mich dort schon zweimal an einen Ansprechpartner gewandt, wodurch das Verfahren immer zu einem positiven Abschluss gebracht wurde. In beiden Fällen hatte sich nach über einem halben Jahr noch nicht viel mehr getan, als eine Eingangsbestätigung.
Zuständig ist das Referat 201 Lebensmittelkontrolle, Tierarzneimittel. Ich würde empfehlen Fachaufsichtsbeschwerde zu erheben, sie kostet nichts und klagen kann man immer noch.

LK SHG hat mir nach Klage die Berichte zugeschickt.
Nr. 1: Kontrollbericht zu Blitz Grill, Rodenberg - FragDenStaat

Gruß,
Ben

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