Ist ein Postfach eine zulässige Anschrift für Anfragen?

Wie ist das eigentlich, kann ich für diese Anfragen eigentlich auch mein Postfach als Anschrift angeben? Insbesondere im Kontext von „Topf-Secret”, wo diese Daten ja unter Umständen auch an den betroffenen Betrieb weitergegeben werden dürfen, wäre das evtl. interessant.

Hat da vielleicht schon jemand Erfahrungen mit gemacht?

Erfahrung gemacht habe ich damit noch nicht, allerdings habe ich mich etwas schlau gemacht. Ganz grundsätzlich: Auch ein Antrag nach dem VIG ist ein Verwaltungsakt. Wenn ein Verwaltungsakt per Post bekannt gegeben wird, entfaltet er nach §41, Abs 2 VwVfG eine Wirksamkeit drei Tage, nachdem er per Post versandt wurde. Wichtig ist, nicht, dass er zur Kenntnis genommen wird. Insofern sehe ich nicht, was gegen die Nutzung eines Postfaches spricht.
Im Zweifel würde ich sagen: Ausprobieren. Im Zweifelsfall bekommst du von der Behörde eine Nachricht, dass sie eine Hausadresse haben wollen, was ich aber bezweifle, da meines Wissens nur von Postadressen und nicht von ladungsfähigen Adressen im Gesetz etwas zu finden ist.

Bei Fehlern bitte korrigieren.

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Vielen Dank für’s Nachgucken—ich hätte gar nicht gewusst, wo ich hätte nachschauen können.

Ich werde das jetzt in meinem Profil einfach mal umstellen und berichten, ob bzw. wer sich darüber beschwert. :slight_smile: