IFG Wiederverwendung von Prüfungsunterlagen

Hallo Zusammen,

ich hatte bei der Bezirksregierung Abschluss Prüfungen für den staatlich geprüften Techniker angefragt. https://fragdenstaat.de/a/218877

Als Zwischenstand kam dann:

„ Die genehmigten Prüfungen können nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nochmals verwendet werden. Im Falle einer Veröffentlichung könnten diese jedoch nicht mehr zum Einsatz kommen.

Vor diesem Hintergrund wird zurzeit geprüft, ob die Herausgabe der gewünschten Unterlagen nach dem IFG möglich ist.“

Hat jemand schon mal Erfahrung damit gemacht?

Moin,

schau mal hier rein:

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@Apoly hat sich schon eines von den Themen für dich rausgesucht, ich würde einfach mal generell auf die Suchfunktion verweisen. Außerdem ist bisher noch nichts weiter passiert, spannend wird es meistens wenn eine Entscheidung getroffen wird, dann schau ich mir das gerne noch mal genauer an. :slight_smile:

Ich sehe gerade: Das war ja damals bereits deine Anfrage. Wieso nicht einfach im gleichen Thread nachfragen?

Also: Ich denke nicht, dass wenn das IFG hier einschlägig ist, man dann mit einer solchen Argumentation den Zugang verhindern kann.

Die Frage war und ist (siehe mein damaliger Beitrag) halt, ob das IFG einschlägig ist. Franßen/Seidel sowie das zitierte VG sagen: Ja.

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