IFG-Community-Kommentar?

Hallo liebe Community,

ich war zwar jetzt leider eine Weile nicht ganz so aktiv, aber es ist ja wirklich fantastisch, was hier alles für Wissen geteilt und erarbeitet wird.

Um dieses Wissen strukturierter zu erfassen (und es nicht auf hunderte Foren-Threads verteilt ist), hatte ich die Idee, als Community einen freien IFG-Kommentar zu entwickeln.

Was ist ein Kommentar? Siehe hier:

Das Prinzip wäre relativ einfach. Wir – oder das FdS-Team, wenn es die Idee gut findet – setzen ein Wiki/einen Wiki-Bereich auf. In diesem Bereich würde für jeden §§§ des IFG Bund eine eigene Seite erstellt werden; die Seite könnte von allen Leuten (oder vllt. nach einer minimalen Verifizierung) bearbeitet werden und stünde unter einer freien Lizenz – z.B. CC-BY SA – zur Verfügung. Dann könnten wir alle unser Wissen in Form von “Anmerkungen” teilen.

Man könnte ja sogar überlegen, wenn alle Paragraphen halbwegs ordentlich kommentiert sind, eine Druckausgabe zu erstellen und diese dann zugunsten von FdS zu verkaufen (so wie die IFG-Kollektionen).

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Moin! Wir basteln gerade noch an der Idee einer Wissensdatenbank herum, die idealerweise auch in FragDenStaat eingebunden ist. Bis es soweit ist: Vielleicht hat jemand Lust, den Text aus dem bereits existierenden IFG-Kommentar mal zu extrahieren und vielleicht in Markdown zu überführen? Ich glaube, es ist sinnvoll, da nicht bei 0 anzufangen, es gibt ja schon einiges ganz gut: https://netzwerkrecherche.org/wp-content/uploads/2014/07/ifg-kommentar-buch.pdf

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Oh nice. :slight_smile:

Ich schau mal nachher, was ich machen kann und wie das mit dem Kommentar vom Urheberrecht ist (weiß gerade nicht auswendig und bin nur am Handy)

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Also der Kommentar scheint leider nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht zu sein. Da bleibt vermutlich nicht viel übrig, als ordnungsgemäß zu zitieren…

Wenn es um den Gesetzestext geht, den kann ich gerne als MD bereitstellen.

Nee, wir kennen die Autoren, das wird sich schon durch Gespräche lösen lassen. Und wir kopieren ja nicht direkt, es geht ja erstmal um die Grundlage für Weiteres.

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Cough ja:

Das Werk ist urheberrechltich[sic :upside_down_face:] geschützt. Die da durchbegründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben vorbehalten

Aber wenn ihr das klären könnt, wäre das natürlich eine super Idee.


Zur ursprünglichen Idee denke ich, das wäre doch tatsächlich etwas sehr aufwendig, da bei null zu beginnen und alles neu zu schreiben.