IFG-Anfrage: Mündliche Auskunft?

Hallo zusammen,

es läuft folgende IFG-Anfrage bei der Stadtwerke Münster GmbH.

https://fragdenstaat.de/a/159129

Es werden verschiedene Informationen zu einer öffentlichen Berichterstattung über die Stadtwerke Münster GmbH und eine ehemalige Tochterfirma (VSM) angefragt. Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine öffentliche GmbH der Stadt Münster.

Nun bittet die Stadtwerke um ein persönliches Gespräch um die Anfrage zu beantworten. Das kommt mir etwas Spanisch vor.

Hat jemand Erfahrungen mit IFG-Anfragen die mündliche beantwortet werden/wurden? Wie kann man die Informationen nach erfolgtem Gespräch öffentlich machen? Kann man die angefragte Stelle dazu bringen doch schriftlich zu antworten? Kann der Antragsteller dazu verpflichtet werden vor Ort vorzusprechen und die Informationen auch nur vor Ort zu erhalten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Sven

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Moin,

in NRW ist die Regel, dass nur aus wichtigen Gründen von der gewählten Form der Auskunft abgewichen werden darf. In wie weit das hier zutrifft kann ich nicht sagen. Im Zweifel den LfDI um Vermittlung bitten.

~ Jasper

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Danke für die Rückmeldung. Dann werde ich es denen noch einmal deutlich machen. Und ja, dann mal vermitteln lassen. Dort wird man wohl wissen wann etwas zu komplex ist um es schriftlich abzubilden :smiley:

Viele Grüße

Sven

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Ich würde annehmen/hoffen, dass es in deinem Fall den Stadtwerken eher darum geht ein langwieriges Hin-und-her zu vermeiden, indem Sie direkt auf (Nach-)Fragen antworten können, die dir während des Gesprächs noch einfallen sollten.

Im Übrigen finde ich das Verhalten der Stadtwerke eigentlich ganz bürgerfreundlich, so hätten andere Behörden vermutlich schon Gebühren erhoben, da die Anfrage m.E. vermutlich keine einfache Anfrage mehr ist.

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netzpolitik.org hatte mal ein großes Hin und Her mit der Bundesnetzagentur. Die BNetzA wollte ausschließlich, dass netzpolitik.org sich die Informationen vor Ort in Bonn anschaut. Schlussendlich haben sie die Informationen doch zugesendet:

Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn – netzpolitik.org

Um diese Anfrage ging es: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management

Ich habe hier im Forum auch einmal mit juristischer Literatur versucht, eine Argumentationshilfe zu schreiben: Habe ich rechte auf die Art der Stellung der Dokumente? Analog vs. digital - #3 von herrriehm

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Da gebe ich dir recht. Ist schon bürgerfreundlich. Die Sache ist, dass ich etwa 200km entfernt der Geschäftsstelle wohne und das unter der Woche daher nicht so eben einrichten kann. :confused:

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Danke für die Info! Ich hatt schon nach “schriftlich” und “mündlich” gesucht, aber bin nicht auf analog und digital gekommen :smiley:

Ich denke ich werde mich mal deiner Argumentationshilfe bedienen um meinen Wunsch zu bekräftigen die Infos elektronisch oder postalisch zugesandt zu bekommen. Die Infos müssen ja eh durch die Stadtwerke zusammengestellt werden, sodass durch das elektronische Übermitteln auch keine erhöhter Verwaltungsaufwand entstehen dürfte. Der wäre eher gegeben, wenn sich jemand von der Stadtwerke zusätzlich zum heraussuchen der Zahlen noch für eine Stunde in einen Besprechungsraum setzen müsste um mit mir die Zahlen durchzugehen.

Danke für die Hilfe!

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Moin,anrufen und nachfragen, warum sie es persönlich wollen? Ggf lässt sich das ja dann schon am Tel klären, was sie mit dir besprechen wollen. Wenn dir das mündlich nicht genügt, kannst ja immer noch auf schriftliche Antwort bestehen als Resultat des Telefonats.

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Hallo zusammen,

leider hat es nichts gebracht.

Die Landesdatenschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass es sich in der Anfrage zivilrechtliche Gegenstände handelt, welche nicht unter das IFG fallen.

Darauf hin habe ich dargelegt, wieso es sich meiner Ansicht nach um behördliche Informationen (zumindest in Teilen) handelt und gebeten eine neue Einschätzung zu treffen. Bis heute ist dies leider nicht geschehen. Habe ich dort irgendeine Handhabe? Denke die Voraussetzungen für eine Klage sind nicht gegeben, dazu ist zu viel Zeit verstrichen, oder?

Viele Grüße :slight_smile:

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Klage sollte noch möglich sein, da - so wie es aussieht - noch kein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen wurde.
Ziel wäre es jetzt also, die Behörde um einen solchen Bescheid zu bitten.
Dann könntest du dagegen Widerspruch erheben (kostet aber, wenn er abgewiesen wird).
Wird er zurückgewiesen könntest du dann Klage erheben.

Die LfDI wird vermutlich einfach überlastet sein, wenn du noch keine Antwort erhalten hast.
Im Zweifel einmal nachfragen.

Deine Möglichkeit Widerspruch einzulegen/zu klagen läuft also nicht weg, ich würde deshalb auf eine Antwort des LfDI warten.

(Dies ist meine persönliche Auffassung; ich habe auch nicht geprüft, ob es überhaupt sinnvoll ist zu widersprechen oder zu klagen)

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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Na dann bin ich ja beruhigt. Das war mir gar nicht so bewusst, dass es erst eines Bescheides bedarf (ist aber ja eigentlich logisch…).

Dann werde ich dem LfDI tatsächlich noch ein wenig Zeit geben. Hatte schon einmal nachgefragt, aber nichts mehr gehört. Da ist wohl Land unter.

Danke nochmals!

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Nun ist auch die Antwort vom LfDI eingetroffen.

Diese bleibt bei ihrer Auffassung vom 10.10.: Keine Auskunftspflicht der Stadtwerke Münster in Sachen zivilrechtlicher Ansprüche. Das kann ich ja verstehen, allerdings ist das nur ein Teil der Anfrage. Die Personalverwaltung, also wann wie viele Mitarbeiter Beschäftigt waren, ist ja eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, und hat nichts mit dem Zivilrecht zu tun. Sie wäre in dem Punkt m.E. also Auskunftspflichtig. Darauf geht die LfDI nicht ein und unterstützt mich daher auch nicht in der Kommunikation mit der Stadtwerke.

Muss ich das so nun schlucken?

Es kann ja nicht sein, dass ein sich ein städtisches Unternehmen hinter der vermeintlichen juristischen Person verstecken kann und dann tun und lassen kann was es will (in Sachen Personalverwaltung und Tochtergesellschaften). Nach internen Informationen gab es schon einige außergerichtliche Einigungen von Arbeitnehmern und Stadtwerke, allerdings nie zum einem Urteil. Daher ist die Sache auch kaum öffentlich behandelt worden. Die Mitarbeiter der VSM wurden aber jahrelang nicht tariflich bezahlt, was die Richter in den Verhandlungen (in welchen es nie zu einem Urteil kam) als klaren Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gesehen haben. Daher zahlt die Stadtwerke ja auch jetzt wohlwollend die Abfindungen.

Sehr ihr da noch irgendwo eine Chance an irgendwelche Infos zu kommen. Diese Mauschelei sollte ja eigentlich durch das IFG aufdeckbar sein…

Das ärgert mich ungemein :frowning:

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Die Anwendung des IFG auf privatrechtliche Einrichtungen ist leider nicht mein Fachgebiet.
Inwiefern du also einen Anspruch auf Auskunft zu den zivilrechtlichen Ansprüchen hast, weiß ich nicht.
Kann also auch nicht die Richtigkeit der Antwort des LfDI beurteilen.

Da würde ich dir zustimmen. Allerdings kann ich das so aus deiner Anfrage nicht herauslesen, dass du nur gefragt hast, wer wann beschäftigt war (Vermutlich habe ich das überlesen).
Um ehrlich zu sein müsstest du wohl einen auf Informationsfreiheit spezialisierten Anwalt aufsuchen, da sich hier vermutlich keiner so speziell mit dem IFG NRW auskennt.

Vielleicht weiß @arne.semsrott ja etwas oder kann weiterhelfen.
Spätestens ab Februar 2020 soll FdS ja einen eigenen Jurist (“Head of Legal”) erhalten, der dann vermutlich auch bei solchen Fragestellungen besser weiterhelfen kann.

Wenn man das Ganze konstruktiv und auf dem Weg des geringsten Widerstands lösen möchte, kann man ja auf die mündliche Auskunft eingehen.
Ich würde dann schreiben, dass die mündliche Auskunft für Dich zunächst nicht infrage kam, da Ziel Deines Antrags weiterverwertbare Informationen sind. Du wärst aber bereit auch eine mündliche Auskunft zu akzeptieren, insofern die Stadtwerke sich verpflichten ein von Dir angefertigtes Gedächtnisprotokoll gegenzuzeichnen.

(Vorstehendes soll nicht als Rechtsberatung zu verstanden werden. Der Mann von Welt lässt Forenbeiträge aus dem Internet immer von seinem Hofadvokaten prüfen.)

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In ähnlicher Sache (Bericht der Stadtwerke-Geschäftsführung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH im Zuge der Auflösung der VSM - FragDenStaat) wird von der LDI eine Informationsanspruch nach IFG verweigert, da Privatrecht betroffen. In NRW können sich Unternehmen in öffentlicher Hand hinter dem Privatrecht verstecken (“aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflichten”), während sie als öffentlicher Arbeitgeber das Arbeits- und Sozialrecht mit Füßen treten. Dabei sind sie niemandem Rechenschaft schuldig. Außer dem Aufsichtsrat, welcher machen kann was er will… TOP!

Und der ehemalige Chef der Stadtwerke bekommt dafür eine schöne Abfindung in Millionenhöhe:

Ich ahne was da bei der Autobahn GmbH auf uns zukommt :upside_down_face:

Hey, @svaen genau so ist es – die Selbstbedienungsmentalität in den Führungsetagen bei öffentlichen Grundversorgern ist unerträglich.

Hier ein Beispiel aus Bonn, wo sich die Vorstände der Stadtwerke die Taschen auch in Ihrer Rente noch sehr üppig füllen lassen:

SWB Chef Peter Weckenbrock hatte 2015 schon unantastbare Rentenansprüche in Höhe von 172.800 Euro (Gehalt 2015: 288.000 x 0.6 (60% Rentenanspruch)) - davon kann jeder Arbeitnehmer nur träumen.

Hallo zusammen,
in §8 steht aber auch:
“…Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre.”
Ich denke ab und zu wäre eine gerichtliche Prüfung mal angebracht. Nämlich immer dann, wenn nicht mal eine Teilauskunft erteilt wird.
LG

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