HIS eG als Verwaltungshelfer?

Da das quasi eine “Mehrländerinstitution” ist, kann das kompliziert werden.

Das Problem ganz grob umrissen: Es muss eine rechtliche Grundlage geben, die bestimmt, wessen Informationsfreiheitsrecht anwendbar ist. Typischerweise gibt es bei Staatsverträgen zu Mehrländerinstitutionen eine Regelung wessen Landesrecht im Grundsatz gilt.

Beispiele für solche Klauseln, die mir gerade einfallen:

An dieser Stelle wurde das Thema auch schon besprochen:

Vermutlich hat man, wenn es eine solche Klausel gibt, dort die “Sitztheorie” verankert. Sitz wäre ja Niedersachsen; ergo kein Landesinformationsfreiheitsgesetz. Gibt es hingegen keine staatsvertragliche Regelung, ist vermutlich auch kein Informationszugang möglich.

Du kannst natürlich mal schauen, ob Du staatsvertragliche Regelungen findest, wessen Landesrecht im Grundsatz anwendbar ist.

Vielleicht findet sich auch etwas dazu im Genossenschaftsvertrag.

(Vorstehendes ≠ Rechtsberatung.)

3 „Gefällt mir“