Kein IFG bei Mehr-Länder-Einrichtungen?

Hallo,

nachdem ich mehrere Anfragen an Sparkassen gesehen habe und eine Ablehnung meiner lokalen, habe ich dort selbst angefragt. Die Anfrage wurde zwar wie erwartet abgelehnt, dennoch ist jetzt die Begründung seitens der Datenschutzbeauftragten nun ebenfalls öffentlich.

Sie sagte mir zwar, dass sie die Ablehnung der Weser-Elbe Sparkasse für ‘nicht durchgreifend’ halte, fügte aber hinzu, dass aufgrund einer fehlenden Regelung in einem Staatsvertrag die Weser-Elbe Sparkasse keinem IFG unterliegt.

In einem anderem Thread (Link) wurde das grundsätzliche Problem einer fehlenden Regelung schon angesprochen, aber hat jemand weitergehende Informationen oder Updates? Ich halte es für schlecht, dass ein scheinbar normalerweise auskunftspflichtiges Unternehmen durch so einen Fehler davon befreit ist, dass es das jetzt bestätigt bekommen hat macht es nicht besser.

Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperation-mit-den-eisbaren-bremerhaven/

5 „Gefällt mir“

Interessant! Wenn die Datenschutzbeauftragte richtig liegt, gibt es hier aber anscheinend tatsächlich keine Möglichkeit - außer auf eine gesetzliche Änderung zu drängen …

3 „Gefällt mir“

Was den Norddeutschen Rundfunk angeht, hat der Hamburger Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vermutlich Recht.

Für die Weser-Elbe-Sparkasse gilt aber vermutlich dieser Staatsvertrag. (?)

Vergleicht man diesen mit dem NDR-Staatsvertrag, wurde im in Art. 2 Abs. 3 “Sparkassen-Staatsvertrag” an folgende Klausel gedacht:

“Im Übrigen gilt für die Sparkasse das Recht der Freien Hansestadt Bremen.”

Man könnte daher nochmal bei der Bremer LfDI nachfragen, ob der Fall nicht aufgrund von Art. 2 Abs. 3 des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven (Brem.GBl. 2014, 375) anders gelagert ist, als der des Norddeutschen Rundfunks.

(Vorstehendes soll keine Rechtsberatung darstellen. Allerdings könnte es sich lohnen bei der LfDI nochmal genauer nachzufragen.)

4 „Gefällt mir“

Vielen dank für die Recherche.
Ich habe der Datenschutzbeauftragten das nocheinmal geschrieben. Offenbar hat sie mir nur die Antwort die auch der letzte Anfragende bekommen hat gesendet.
Nach einem Blick in den Staatsvertrag hat sie ihre Aussage korrigiert und festgestellt das doch das BremenIFG gelten sollte. Sie will sich nocheinmal zurückmelden mit der Überprüfung der Ablehnung der Sparkasse

3 „Gefällt mir“