Die Stadt Albstadt möchte IFG-Anfragen zu Kalendern machtvoll unterbinden – Ablehnung des Widerspruchs kostet 189€, obwohl keine inhaltliche Prüfung erfolgte; Frist läuft. Hier die Anfrage (Direkt-Link Widerspruchs-Ablehnung ) Gedanke bei einer Person in Albstadt könnte sein: Kostenrisiko für Antragsteller hochtreiben, damit er bloß keine Frage mehr stellt. Weiß aber nicht, ob die Person das so clever anstellt.
Die Begründung des Widerspruchs ist hanebüchen. Auf mich wirkt das, als würde das LIFG BW nicht angewendet werden. Alleine komme ich hier nicht weiter und bin gewillt, mir (anwaltliche) Hilfe in Baden-Württemberg (Verwaltungsgericht Sigmaringen) zu suchen, da die Frist läuft. Wie finde ich eine solche? Meine Ziele wären: a) Inhaltliche Beschäftigung mit Thema, „mindestens“ ein Kostenvoranschlag (also Aufhebung des Widerspruchs) sowie b) Feststellen, dass 189€ keine ordentliche Gebühr sind / man so das LIFG nicht umgehen kann.
LfDI BW anrufen bekomme ich noch selbst hin (Hilfeersuchen dort liegt seit 09/2020)
Bliebe die Haltung der Stadtverwaltung bestehen, wären Kalender effektiv „weggeschlossen“ / nicht anfragbar; Für zweifelsohne wichtigere Kalender gibt es ganz andere Urteile (OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11)
(Die Stadtverwaltung nebenan / selbe Fachaufsicht bemüht sich wenigstens, das Gesetz anzuwenden UND keine Inhalte herauszugeben. Hier die Anfrage.)
P.S.: Und: Vielen Dank, @Apoly und @icewave für die wertvolle Hilfe im Ursprungs-Thread!