Gedoppelte Anfrage

Hat es irgendeinen Vorteil, eine bereits existierende, noch laufende Anfrage an dieselbe Stelle nochmal (bis auf den Anfragetitel) inhaltsgleich zu stellen?

Wir hatten die Anfrage hier schon diskutiert:

Wenn derselbe Mensch die gleiche Anfrage noch einmal stellt,
hat das keinen Vorteil.

Aber es gibt folgenden Rechtskniff:

Anfrage 1 wird von Antragsteller 1 gestellt.
Antragsteller 1 löst die Arbeit aus.
Die Arbeit wird Antragsteller 1 in Rechnung gestellt.
Antragsteller 1 weigert sich jedoch zu bezahlen
bzw. ist nicht zwecks Bezahlung greifbar, weil er gar nicht existiert.
Antragsteller 2 hat eine inhaltsgleiche Anfrage danach gestellt.
Er will die Antwort haben, auch wenn Antragsteller 1 sie nicht veröffentlicht.
Antragsteller 2 muss auch die Kosten nicht tragen,
weil die Arbeit nicht wegen ihm getätigt wurde,
sondern wegen Antragsteller 1,
dass der nicht bezahlt hat oder nicht zahlen will,
gibt der Behörde nicht das Recht das Geld von Ast. 2 einzufordern.