Hallo,
ich habe nach mehr als drei Jahren und fünf Monaten einen Gebührenbescheid zu einer Anfrage erhalten.
Gibt es eine Verjährungsfrist für die Erhebung von Gebühren?
Es gibt eine ähnliche Frage im Forum, aber das wird dann nur hin- und hergeschrieben zu der Frage, ob man die Höhe der Gebühr im Forum benennen soll, ob ein Widerspruch per Mail möglich ist usw., die eigentliche Frage wird aber nur gestreift. Deshalb der neue Thread.
Meine Anfrage, auf die sich der Gebührenbescheid bezieht findet sich hier. Ich habe heute auch den Gebührenbescheid dort hochgeladen.
Es wurden 60 € angekündigt und jetzt auch berechnet. Der Aufwand bestand in der Schwärzung der Personendaten in einer zweiseitigen Email, also ein Aufwand von etwa drei Minuten. Zum Haare raufen, aber egal, ich hatte ja zugestimmt.
Die Antwort der Behörde erfolgte am 22. Juli 2021. Am selben Tag habe ich dem damaligen Mitarbeiter wie erbeten meine private Mailadresse mitgeteilt. Er hatte Angst, daß auf fragdenstaat alles automatisch und ungeschwärzt veröffentlicht wird. Weder in meiner Papierpost noch in meinen Mails ist seither eine Reaktion erfolgt. Ich habe dazu auch nachgefragt und erhielt die Antwort, ich erhielte Nachricht “zu gegebener Zeit”. Heute traf der Bescheid mit Datum von heute, 14. Februar 2025 per Email ein.
Ich frage mich, was hätten die gemacht, wenn ich inzwischen verstorben wäre oder verzogen oder meine Mailadresse gewechselt hätte? Ich war zwischenzeitlich sogar länger weg und bin wieder an der alten Adresse zurück. Hätten die wohlmöglich die neue Adresse ermittelt? Ist das jetzt Aufräumen vor der Wahl? Als ich die Anfrage gestellt habe war Julia Klöckner noch Ministerin. Jetzt geht Cem Özdemir bald schon. Ich fasse es nicht, aber egal. Dieser Absatz ist rein rhetorisch, bitte garnicht verunsichern lassen.
Tatsächlich ist meine Frage einfach nur, gibt es eine Verjährungsfrist für die Erhebung von Gebühren?
Danke und Gruß, Christian