„Gebührenbescheid“ kann man das essen?

Zunächst einmal auch von mir hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Also ich schließe mich allen vorherigen Posts an.
So ein bisschen Grundlagen-Jura findet man auch bei Wikipedia:

Ein Bescheid ist im deutschen Verwaltungsrecht allgemein die am Ende eines Verwaltungsverfahrens stehende individuell-konkrete Anordnung einer Behörde bzw. die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall, die häufig in der Form eines Verwaltungsaktes erlassen wird.

aus Bescheid – Wikipedia

Okay, sagt noch nichts?

Naja, es ist sowas wie eine behördliche Anordnung. Dass du Geld zahlen musst, in dem Fall.
In einem Rechtsstaat stehen dir dann immer Rechtsmittel dagegen offen – klar, eine gerichtliche Klage, aber im Falle des IFG’s und vielen Landesgesetzen ist es auch so, dass du zusätzlich vorher noch den kostengünstigeren Weg eines Widerspruches gehen kannst.
Das muss die Behörde übrigens in einer Rechtsbehelfserklärung auch sagen in dem Bescheid.
Auch die Vermittlung durch entsprechende Instanz (BfDI bspw.) kann dir helfen, die Gebühren zu verringern.
… dazu gibt es noch viel mehr zu sagen, aber mach dich jetzt nicht verrückt, damit kannst du dich dann beschäftigen wenn nötig.

Siehe übrigens auch die FragDenStaat-Informationsseite dazu, die noch ein paar weitere Fragen klärt rund um Gebühren:


Jetzt mal konkreter:

In de Fall ist das meist (auch vom Datenschutz etc.) gerechtfertigt.
Kleiner Praxistipp: Stimme dem allerdings erst zu bzw. übermittle deine Adresse, wenn sie dir eine konkrete Gebühr (oder zumindest enge Spanne) genannt haben, sodass du eben eine Art “Kostenvoranschlag” hast. Bis dahin kannst du argumentieren und nachfragen…

Lass dich davon nicht einschüchtern. Das kann so sein – oder auch nicht.
Oft sind das Standard-Textbausteine mit allgemeinen Hinweise auf den Gesetzestext, dass bis zu 500€ Gebühren erhoben werden können. Wenn da nichts konkretes genannt wird, dann kann das auch einfach bedeuten, dass sich die Behörde eben absichern will, dich darauf hingewiesen zu haben, falls sie die später erheben wollen. …oder sie wollen dich abschrecken, an der Anfrage festzuhalten.

Was anderes ist es natürlich, wenn sie dir konkret sagen, wie viel eine Antwort kosten wird, und dich fragen, ob du an der Anfrage festhalten willst. Tust du dies, erklärst du dich mit der Kostenübernahme einverstanden. (← Das einfach so lange wie möglich hinauszögern, du möchtest ja schon die genauen Gebühren wissen.)

Wie gesagt, im einfachsten Fall, einfach darauf beharren, dass die Anfrage eine „einfache Anfrage” (= „kostenlos”) ist (siehe FdS Guide) und dir erklären und möglichst genau aufschlüsseln lassen, was wie viel und warum kostet.

Ach und das wichtigsten am Ende: Nicht reinbeißen! Schmeckt echt oft bitter und irgendwie holzig, kann ich nicht empfehlen. Also nein, nicht essbar. :persevere:

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