„Gebührenbescheid“ kann man das essen?

Bitte um sachdienliche Beleuchtung :slight_smile: der Sache:
Was ist ein Gebührenbescheid?
(Auf eine Anfrage bei der Behörde bekam ich keine direkte Antwort sondern, mit dem Verweis dass wenn überhaupt die Anfrage verantwortet werden kann, zur Beantwortung ein enormer Aufwand notwendig ist.
Zudem wird dazu nach der Anschrift gefragt an die der Gebührenbescheid geschickt werden soll.)

Nun stellt sich mir vor allem die Frage.:
DIE FRAGE;
ist der Gebührenbescheid sowas wie ein Kostenvoranschlag, oder ist der dann zu bezahlen(und/oder teilweise zu bezahlen). ?

Denn etwas anderes, konkreteres,
kann ich, aus der Antwort erst einmal, nicht entnehmen… nur dass ich die Adresse für einen Gebührenbescheid für die Zusendung angeben soll. Ja und auch dass es anscheinend, Schätzungsweise nicht billig wird.

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Hallo und herzlich willkommen zurück im Forum :slight_smile:
Am einfachsten wäre es, wenn du die von dir beschriebene Anfrage direkt verlinkst - dann können wir dein Problem besser nachvollziehen. Der Gebührenbescheid ist kein Kostenvoranschlag, sondern ein rechtskräftiges Dokument, das festlegt wie hoch die Gebühren sind, die du für eine Antwort entrichten musst. Daher ist es meist ratsam die entsprechende Behörde vorab um einen Kostenvoranschlag zu bitten. Zudem kann hinterher gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden bzw. um Vermittlung gebeten werden.

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Hallo,
ich würde auch gerne mal schauen, was die so schreiben.

Was ich allgemein so bisher darüber gelernt habe ist, dass ein Gebührenbescheid, so er denn auch versandt werden soll, wirklich dann auch schon was ist, was man zahlen soll. Wie auch @jf2023 schon sagte.
Meines Wissens gibt es auch keinen Anspruch auf einen Kostenvoranschlag, aber auf eine Kostenschätzung. Diese Schätzung darf aber auch nicht abschreckend wirken, also quasi nur sagen, dass es krass teuer wird und man schon so 5 stellig annehmen kann. Das ist bereits ein Verstoß gegen das Abschreckungsgebot (zumindest gibt es so eines in den meisten LänderIFGs).
Auch eine Gebührenzahlung vorab ist in der Regel nicht zulässig. Hier muss die Behörde konkret darlegen, dass bei Dir der dringende Verdacht besteht, dass Du nicht zahlen wirst oder kannst. Z.b. weil Du schon pleite bist, oder weil Du bereits in der Vergangenheit damit aufgefallen bist, nicht zu zahlen. Kuck doch dazu mal hier in meine gewonnene Klage. Also Behörden handeln durchaus auch rechtswidrig. Bzw. ist es ja nicht die Behörde, sondern der dort sitzenden Mensch, der genauso Fehler macht, wie wir.

Ansonsten finde ich immer wichtig, klar zu machen, was man will und was man nicht will. Da könnte ich vielleicht auch was zu sagen, bräuchte dann aber mal den Schriftverkehr.
LG

Zunächst einmal auch von mir hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Also ich schließe mich allen vorherigen Posts an.
So ein bisschen Grundlagen-Jura findet man auch bei Wikipedia:

Ein Bescheid ist im deutschen Verwaltungsrecht allgemein die am Ende eines Verwaltungsverfahrens stehende individuell-konkrete Anordnung einer Behörde bzw. die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall, die häufig in der Form eines Verwaltungsaktes erlassen wird.

aus Bescheid – Wikipedia

Okay, sagt noch nichts?

Naja, es ist sowas wie eine behördliche Anordnung. Dass du Geld zahlen musst, in dem Fall.
In einem Rechtsstaat stehen dir dann immer Rechtsmittel dagegen offen – klar, eine gerichtliche Klage, aber im Falle des IFG’s und vielen Landesgesetzen ist es auch so, dass du zusätzlich vorher noch den kostengünstigeren Weg eines Widerspruches gehen kannst.
Das muss die Behörde übrigens in einer Rechtsbehelfserklärung auch sagen in dem Bescheid.
Auch die Vermittlung durch entsprechende Instanz (BfDI bspw.) kann dir helfen, die Gebühren zu verringern.
… dazu gibt es noch viel mehr zu sagen, aber mach dich jetzt nicht verrückt, damit kannst du dich dann beschäftigen wenn nötig.

Siehe übrigens auch die FragDenStaat-Informationsseite dazu, die noch ein paar weitere Fragen klärt rund um Gebühren:


Jetzt mal konkreter:

In de Fall ist das meist (auch vom Datenschutz etc.) gerechtfertigt.
Kleiner Praxistipp: Stimme dem allerdings erst zu bzw. übermittle deine Adresse, wenn sie dir eine konkrete Gebühr (oder zumindest enge Spanne) genannt haben, sodass du eben eine Art “Kostenvoranschlag” hast. Bis dahin kannst du argumentieren und nachfragen…

Lass dich davon nicht einschüchtern. Das kann so sein – oder auch nicht.
Oft sind das Standard-Textbausteine mit allgemeinen Hinweise auf den Gesetzestext, dass bis zu 500€ Gebühren erhoben werden können. Wenn da nichts konkretes genannt wird, dann kann das auch einfach bedeuten, dass sich die Behörde eben absichern will, dich darauf hingewiesen zu haben, falls sie die später erheben wollen. …oder sie wollen dich abschrecken, an der Anfrage festzuhalten.

Was anderes ist es natürlich, wenn sie dir konkret sagen, wie viel eine Antwort kosten wird, und dich fragen, ob du an der Anfrage festhalten willst. Tust du dies, erklärst du dich mit der Kostenübernahme einverstanden. (← Das einfach so lange wie möglich hinauszögern, du möchtest ja schon die genauen Gebühren wissen.)

Wie gesagt, im einfachsten Fall, einfach darauf beharren, dass die Anfrage eine „einfache Anfrage” (= „kostenlos”) ist (siehe FdS Guide) und dir erklären und möglichst genau aufschlüsseln lassen, was wie viel und warum kostet.

Ach und das wichtigsten am Ende: Nicht reinbeißen! Schmeckt echt oft bitter und irgendwie holzig, kann ich nicht empfehlen. Also nein, nicht essbar. :persevere:

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