Gebühren/Zusammenfassung von Anfragen Kontrollberichte

Für Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz folgendes festgelegt:

Auch wenn ein Bürger gleich mehrere „Einzelanfragen" zu verschiedenen Betrieben stellt und diese dann in der Summe einen Aufwand über 1.000 Euro darstellen, kann dies nicht als eine VIG-Anfrage zusammengefasst und dann in Rechnung gestellt werden.

Das vollständige Dokument findet sich in der Anfrage

Bei mir wurden – mit Ausnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und ihrer habituellen Auskunfts- und Arbeitsverweigerungshaltung – noch keine VIG-Anfragen zusammengefasst. Egal ob sie an einem Tag oder über längere Zeiträume gestellt wurden.

3 „Gefällt mir“