Für Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz folgendes festgelegt:
Auch wenn ein Bürger gleich mehrere „Einzelanfragen" zu verschiedenen Betrieben stellt und diese dann in der Summe einen Aufwand über 1.000 Euro darstellen, kann dies nicht als eine VIG-Anfrage zusammengefasst und dann in Rechnung gestellt werden.
Das vollständige Dokument findet sich in der Anfrage
Bei mir wurden – mit Ausnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und ihrer habituellen Auskunfts- und Arbeitsverweigerungshaltung – noch keine VIG-Anfragen zusammengefasst. Egal ob sie an einem Tag oder über längere Zeiträume gestellt wurden.