Gebühr für Prüfung von Ausschlussgründen

Guten Abend,

für meine Anfrage möchte das Bundesjustizministerium eine Gebühr von 60 € erheben und begründet dies folgendermaßen:

Darf die Behörde das machen? Es wurde hier zwar festgestellt, dass Gebühren für den gesamten Verwaltungsakt erhoben werden dürfen, jedoch kann ich mir nicht erklären, weshalb das Bundesjustizministerium zwei Stunden für das Suchen von Ausschussgründe veranschlagt. Vor allem, da das voraussichtliche Ergebnis schon bekannt gegeben wurde.

Diese Argumentation ließe sich auf jede IFG-Anfrage anwenden, da immer Ausschlussgründe geprüft werden müssen. Damit gäbe es keine einfache, gebührenfreie Anfragen mehr.

Ist es ratsam den BfDI in dieser Sache um Vermittlung zu bitten?

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Kommt etwas darauf an, was alles unter diese 2 Stunden fallen soll.

Zu berücksichtigen ist “Prüfung der Unterlagen auf Grundlage des IFG”. Was auch immer das genau bedeutet.

" Nicht bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen sind verwaltungsinterne Maßnahmen wie etwa

• vorbereitende Vermerke und interne Besprechungen
• Leitungsvorlagen
• ausführliche Literaturrecherchen
• Abstimmungen mit anderen Fachreferaten
• Mitzeichnungsverfahren

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Auf Nachfrage hat sich das Ministerium zur Entstehung der Gebühren geäußert. Wie es scheint, ist die Zeit tatsächlich für die Prüfung der Unterlagen aufgewendet worden.