Fundstelle gesucht: Beantwortung von Anfragen ist normale Aufgabe der Behörden

Guten Abend,
eine Behörde wies mich auf meine gehäuften Anfragen hin und meint, dass die Bearbeitung der von mir gestellten Anträge Zeit koste und Arbeitskräfte binde, welche in erster Linie für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben vorgesehen seien: Kontrollbericht zu Plaka, Bayreuth - FragDenStaat
Nun möchte ich freundlich antworten und meine Motivation darlegen, in der Hoffnung, damit Aufmerksamkeit auf das übergeordnete Ziel von Topf Secret zu lenken, die Etablierung einer verbraucherfreundlichen Transparenz wie in Dänemark und Norwegen.

Dafür suche ich jetzt schon seit einer Ewigkeit nach einer Aussage (vom BVerwG?), die ich einmal gelesen habe, nun aber nicht mehr finden kann. Undzwar habe ich einmal gelesen, dass die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht nachrangig, sondern normale Aufgabe der Behörden ist.
Wenn mir jemand einen Hinweis auf die Fundstelle geben könnte, wäre ich äußerst dankbar! :slightly_smiling_face:

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Aussage des VGH München ein Antragsteller sei als “Sachwalter der Allgemeinheit” tätig, indem er Anträge stelle. (VGH München, Beschluss vom 22.12.2009 - G 09.1).

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Danke, aber das meinte ich nicht. Was ich suche, ist die Aussage, dass die Beantwortung von Verbraucheranfragen zu den primären Aufgaben einer Behörde gehört.

Zufällig doch noch entdeckt:

Vielmehr gehört zur behördlichen Aufgabenerfüllung auch die Gewährung von Zugangsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz”, BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 – 7 C 1.14, Rn. 41.

Klingt aus dem Zusammenhang gerissen ganz brauchbar, ist aber insgesamt gegenüber einer Lebensmittelbehörde meiner persönlichen Meinung nach nicht passend.
Um die Behörde zu überzeugen, dass das, was Du machst, einen Zweck verfolgt, ist das Urteil des VGH München aus meiner Sicht besser geeignet, da es sich auf das VIG bezieht und den Zweck Deiner Anfragen aufzeigt. Zumal die Behörde sich auch in Bayern befindet und Bayern sich manchmal lieber von anderen Bayern etwas sagen lassen.

Ohnehin verstehe ich das Schreiben der Behörde als reinen “Kommentar”, der Deinen Informationsanspruch nicht infrage stellt. So könnte ein gutes, einleuchtendes Argument von Dir tatsächlich besser “die Wogen glätten” als der bloße, fade Verweis auf ein Gerichtsurteil.

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Ich habe deine Frage bei Startpage eingegeben und als ersten Link folgenden Wikipediaeintrag bekommen:


Dort wird auf einen europäischen Kodex für gute Verwaltung verwiesen und auf das (Bundes-)Verwaltungsverfahrensgesetz und mögliche Landesverwaltungsverfahrensgesetze.
Vielleicht hilft dir das weiter.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe! :slightly_smiling_face:
Ich werde den Teil aber tatsächlich lieber rauslassen, weil mich der Hinweis von lukasmayer überzeugt hat.

Falls es euch interessiert, hier meine Antwort (Kontrollbericht zu Plaka, Bayreuth - FragDenStaat):

Sehr geehrter Herr x,

mit Ihrem Schreiben vom 17.07.2019 wiesen Sie mich darauf hin, dass die Bearbeitung der von mir gestellten Anträge Zeit koste und Arbeitskräfte binde, welche in erster Linie für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben vorgesehen seien. Ich solle daher bei künftigen Anfragen bedenken, ob die geforderten Auskünfte für mich wirklich notwendig sind.
Sie haben natürlich Recht damit, dass die Bearbeitung Arbeitskräfte bindet, welche ansonsten mehr Zeit für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben zur Verfügung hätten. Zu bedenken ist allerdings, dass die Beantwortung von VIG-Anfragen (vor allem bei Veröffentlichung des Ergebnisses) ebenfalls dem gesundheitlichen Verbraucherschutz dient, vgl. § 1 VIG.
Es ist in keinster Weise meine Absicht, Ihre Behörde lahm zu legen. Die Anfragen binden schließlich auch auf meiner Seite Kapazitäten.
Zu meiner Motivation:
Ich wohne in Bayreuth und nutze gerne die lokale Gastronomie. Daher interessiert mich, ob die Betriebe regelmäßig überprüft wurden und ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab - auch in der Hoffnung, der Gesetzgeber möge eines Tages den positiven internationalen Beispielen folgen und diese einzelne Anfragerei obsolet machen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Beitrag von foodwatch https://www.foodwatch.org/de/aktuelle…
Ich kann Ihnen also versichern, dass ich keine Auskünfte einhole, die ich nicht für notwendig erachte.

Abschließend bleibt mir Ihnen zu danken, für den – von der postalischen Antwort trotz Bitte um elektronische Kommunikation einmal abgesehen – korrekten und bürgernahen Umgang mit VIG-Anfragen!

Freundliche Grüße

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