Fax über FragDenStaat.de verschicken

Hallo,

ich habe bereits öfter die Erfahrung gemacht, dass Behörden fordern den IFG-Antrag unterschrieben einzureichen. Hierzu wäre es hilfreich, wenn man es eine Faxfunktion bei FdS gäbe.
Auch könnten so Widersprüche - die unterschrieben werden müssen - problemlos eingereicht werden.

Ist eine solche Funktion bereits in Arbeit?

Gruß
E.Meier

Eine solche Faxfunktion gibt es bereits. Wie aus diesem Blogeintrag hervorgeht, wurde sie eingeführt, da Behörden in Mecklenburg-Vorpommern keine Emails kennen. In den Nutzerkonteneinstellungen kann eine mit dem Mauszeiger geschriebene Unterschrift hinterlegt werden.

Derzeit scheint der Stand der zu sein, dass Anfragen an Behörden in Mecklenburg-Vorpommern automatisch als Fax versendet werden und alle anderen als Mail. Die Möglichkeit den Versand per Fax manuell auszuwählen scheint es derzeit nicht zu geben. Das Versenden von Widersprüchen würde eine solche Funktion natürlich erleichtern.

Jedoch weiß ich nicht, ob das Kommunikationsmittel Fax überhaupt der Form eines Widerspruches genügt. Bei den Rechtsbehelfsbelehrungen, die ich bisher bekommen habe, wurde immer nur eine Postadresse und nie eine Faxnummer genannt.

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Um welches Bundesland geht es dabei? Ich habe bisher auf jedem Behördenschreiben eine Faxnummer gefunden und auch auf deren Internetseiten. Weder im Land Bremen, noch auf Bundesebene gibt es ein Problem mit Widersprüchen per Fax. Voraussetzung ist, dass das Fax unterschrieben wurde. Ohne Unterschrift ist ein Widerspruch, egal ob als klassischer Brief oder als Brief, ungültig. Von Problemen mit Widersprüchen via Fax habe ich so noch nicht gehört. Ich mag aber nicht ausschließen, dass das in dem einen oder anderen Bundesland so sein mag. Vorstellen kann ich es mir jedoch nicht, da auch Gerichte unterschriebene Faxe akzeptieren und Rechtsanwälte sehr oft Fax verwenden.

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Moin,

In §70 VwGO wird von der Schriftform gesprochen. Ob ein Fax der Schriftform genügt ist mW nicht unumstritten geklärt. Ich habe mein Praktikum beim LAG Hamburg gemacht und dort wurde mir erklärt, dass ein - auch unterschriebenes Fax - nicht der Schriftform. Bei meinen Recherchen habe ich auch nichts eindeutiges gesehen. Ich kann daher nichts sicheres sagen.

Was aber immer geht ist, dass ein Fax vorab gesendet wird (dies sollte kenntlich gemacht werden, beispielsweise mit eine Zeile am Anfang wie: “---- Vorab per Fax -------”). Wichtig ist dann aber, dass die Schriftform sofort hinterher gesendet wird. Das benutzen auch viele Anwälte um die Fristen zu wahren.
Ich schätze mal, dass eine Vorabinfo auch per Mail gemacht werden kann, kann das aber nicht sicher sagen.

Zudem gehe ich davon aus, dass das Fax nicht ausreicht, da sonst die Entwicklung des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) total unnötig wäre. (Mit dem beA können Anwälte Schriftsätze digital einreichen, ohne eine ausgedruckte Form hinterher zu schicken.)

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Nach deinen Erfahrungen scheint ein Widerspruch per Fax möglich zu sein. Ich habe selbst nie versucht einen Widerspruch per Fax zu versendet.

Meine Zweifel beruhten auf Rechtsbehelfsbelehrungen wie in diesem Beschluss, die sich in ähnlicher Form auch bei Bescheiden von anderen Behörden finden lassen. In diesem heißt es:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe bei der Stadt Ulm, Bürgerdienste V, Abteilung Veterinäramt, Steinbeisstraße 13, 89079 Ulm, oder bei allen anderen Dienststellen der Stadt Ulm Widerspruch erhoben werden.

Aus der expliziten Nennung einer Postanschrift schloss ich, dass der Widerspruch per Post versendet werden muss. Diese kann allerdings auch dazu dienen die Behörde näher zu spezifizieren.

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Mir fehlt es momentan etwas an Zeit, aber schau mal hier:

https://www.ulm.de/global/datenpool/dienstleistungen/widerspruch-gegen-einen-verwaltungsakt-(bescheid)-einlegen

Die Voraussetzungen wären als Brief ebenso erfüllt wie via Fax. Du kannst natürlich jederzeit die Behörde fragen - die können dir sagen, ob Fax auch zulässig ist und wie die Faxnummer lautet.

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Ich kann nur für NRW sprechen, aber da hat jedes Fax die gleiche Wirkung wie ein Brief. Schließlich kann man über Faxprotokoll dokumentieren, dass das Fax herausgegangen ist. Bei ganz besonders wichtiger Post schreibe ich aber - wie oben ganz richtig schon mal benannt - “Vorab per Fax an Fax-Nr…” und schicke dann das Gleiche noch einmal als Einschreiben/Einwurf hinterher.

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Danke für die Hinweise.

Das Problem beim Fax ist nur, dass man nicht beweisen (gerichtsfest) kann, dass das Fax auch wirklich beim richtigen Empfänger angekommen ist.
Das wird im Härtefall sehr schwer nachzuweisen sein.

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Moin,

gänige Anwaltspraxis ist es, dass man, nachdem das Fax geschickt wurde, einmal durchklingelt und fragt, ob das Fax angekommen ist (hat auch das LG Hamburg als verpflichtend gesetzt, jedoch 1999, 10 C 548/98) und sich das irgendwie bestätigen lässt. Häufig wird dazu ein Gesprächsprotokoll aufgezeichnet, welches sich bestätigt lassen wird.

Zwar gibt es den sogenannten OK-Vermerk, jedoch besagt dieser nur, dass eine Verbindung aufgebaut wurde. Allerdings sind sich die Gerichte nicht einig, was den bloßen Beweiswert dieses Vermerkes angeht. Der BGH, BFH und das BAG sind der Meinung, dass der Vermerk alleine noch nicht ausreicht, die OLGs Celle, Kalrsruhe oder auch Frankfurt sind da, vA bei neuen Geräten, anderer Meinung.
Es gibt also keine echte Rechtseinheitlichkeit, weshalb ich immer sofort anrufen und mir den Empfang (am besten als Brief) bestätigen lassen.

Hallo,
mir scheint, es ist immer noch nicht möglich, manuell auszuwählen, dass man gerne ein Fax schicken möchte? Möchte gerne in NRW Widerspruch einreichen und bin im Nicht-EU-Ausland, weshalb mir das per Post etwas heikel ist. Der Widerspruch zu den Einsatzprotokollen zum Tag X scheint ja, obwohl nicht Mecklenburg-Vorpommern, über FdS gefaxt worden zu sein. Hat man auf die Funktion nur mit speziellen Rechten Zugriff (der Anfragesteller war ja vom FdS-Team) oder bin ich nur zu blöd, eine entsprechende Funktion zu finden?
Danke schonmal für etwaige hilfreiche Antworten!

für die schnelle Hilfe könntest du es mal hier versuchen - mit einem kostenlosen Account kann man 5 Seiten im Monat per Internetfax verschicken: Du lädst einfach das PDF da hoch, gibst die Faxnummer ein, und das kommt als Fax bei der Behörde raus :slight_smile:
https://fax.pdf24.org/

Wichtig: Das PDF muss deine Unterschrift enthalten!

Ich bin mir grad gar nicht sicher, ob der “Als Fax senden”-Button nur dann eingeblendet wird, wenn du deine Unterschrift in den Einstellungen hinterlegt hast, aber falls nicht, könnte es eventuell daran liegen.

Habe ich auch schon überlegt, das Extern zu machen. Hätte es halt nur schick gefunden, wenn das direkt über FdS gegangen wäre und auch dort in der Korrespondenz aufgetaucht wäre.
Zum Thema Unterschrift: Beim Faxen über’s Internet verschickt man ja an sich nichts anderes als ein pdf. Ein kleines Bildchen meiner Unterschrift auf dem pdf sollte also reichen, oder?

Unterschrift hatte ich schon hinterlegt. Entweder liegt es nicht daran oder ich bin blind.

Dann wäre da noch die Frage, ob für die entsprechende Behörde überhaupt eine Faxnummer hinterlegt ist.

Normalerweise geht es so: Um eine Anfrage als Fax zu versenden, legst du diese zunächst ganz normal an. Danach gibt es im Bereich “Korrespondenz” unterhalb der Nachricht einen Button “Als Fax versenden”.

Aaaah! Das kann es sein! Hinterlegt war nämlich keine. Hab aber im Geschäftsverteilungsplan eine gefunden. Dann werde ich mal vorschlagen, die zu ergänzen. Danke!

Die Faxnummer ist jetzt hinterlegt. Danke!

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Als E-Mail ist es jetzt raus, aber den Button “als Fax versenden” unter der Nachricht sehe ich nicht.

Dann fehlt dir wohl wirklich das Recht zum Faxe verschicken. Vielleicht akzeptiert die Behörde deine Nachricht ja aber auch so. Falls nicht, kannst du es ja noch über einen externen Dienst probieren (dokumentiert ist die Nachricht ja jetzt), oder frag einfach mal nach, ob man dir die Funktion freischalten kann (bin mir da nicht sicher, welche Voraussetzungen da gelten).

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Ok, danke. Hatte sonst noch die Theorie, dass es die Funktion vielleicht nur bei der ersten Nachricht (das ist ja meist die Anfrage an sich) gibt. Dann Bitte ich mal um Freischaltung der Funktion (denke mal am einfachsten über den “Problem”-Button?)

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