E-Mail reicht nicht als Identitätsnachweis

Bei einer Anfrage hat das Landratsamt Aschaffenburg geantwortet, dass sie für eine Anfrage meine Unterschrift benötigen und das nicht digital übermittelt werden kann.

(Die Antwort versuche ich geschwärzt hochzuladen, dauert aber schon über 20 Minuten)

Meine 2 Anliegen:

  1. Hat das Landratsamt das Recht auf diese Auskunft und können Sie deshalb die Auskunft verweigern?
  2. Wenn sie das Recht haben könnte man den Prozess nicht automatisieren (bei selbstauskunft.info kann ich per Maus unterschreiben). Auch das Faxen kann man ja digital machen. Ich hab jetzt erstmal gefaxt mit Unterschrift und schau mal ob das akzeptiert wird.

Anträge nach VIG sind formlos und daher auch ohne Unterschrift möglich.

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Stimmt! Danke!
https://www.stmuv.bayern.de/service/recht/lebensmittelsicherheit/vig/

Für die Antragstellung ist keine Form vorgeschrieben. Ein Antrag kann

schriftlich,
per E-Mail,
per Fax oder
sogar telefonisch gestellt werden.

Ganz schön frech, dass man die Behörden darauf hinweisen muss sich mal an Gesetze zu halten…

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Manchmal scheint die Zeit stehen geblieben zu sein ;). Vor dem 1.9.2012 musste der Antrag schriftlich gestellt werden.

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