Corona-Warn-App Ticketsystem von SAP/Telekom (CWA) vom IFG erfasst?

Nun denn, es kam bei meiner erneuten Anfrage nun endlich mal der Bescheid, natürlich ablehnend mit dem gleichen Argument. (Außer irgendeiner Interpretation, dass sie den Antrag als „auf den Zeitraum nach 25.03.2021” verweisend ausgelegt habe, also nach meiner ursprünglichen Anfrage, die die alte Anfrage ja „bestandskräftig abgelehnt” wurde.

Dann folgt die bekannte Begründung.

Am Ende kam jedoch der für mich am spannendste, weil neuste unerwartete Teil, nämlich noch der interessante Satz:

Die verfügbaren Informationen zur Corona-Warn-App sind im Übrigen öffentlich
unter https://github.com/corona-warn-app/cwa-app-android abrufbar.

Aber wenn dem so wäre, hätten sie den Antrag doch einfach mit § 9 Abs. 3 IFG ablehnen können, da ich mir die Informationen dann „in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen” könnte?
Wenn das Mirorring wirklich nur eine 1:1 Kopie wäre – doch gerade die Anfrage zielt ja darauf ab, herauszufinden, ob dies wirklich so ist und ich hoffe doch ein paar mehr Informationen sind da sicherlich enthalten.


Nun denn… was denkt ihr – soll ich den Widerspruch von damals nun einfach nochmal abschicken? Diesmal natürlich dann per Einschreiben

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