Ohje das ist natürlich ärgerlich.
Ein Gedanke, was du machen könntest:
Du könntest überlegen, beim RKI anzurufen/Kontakt aufzunehmen und mitzuteilen, dass du dir sicher bist, den Widerspruch ordentlich in Schriftform erhoben zu haben und dass entweder
- der Widerspruch auf dem Postweg verloren gegangen sein muss oder
- der Widerspruch beim RKI untergegangen sein muss
und sie um “Kulanz” bitten, d.h. sie nehmen den Widerspruchsbescheid zurück (§ 49 VwVfG) und setzen dich in den vorherigen Stand wieder ein (§§ 60 VwGO, 32 VwVfG), sodass du unverzüglich einen neuen Widerspruch abschicken kannst.
Unabhängig davon würde ich für Widersprüche immer Einschreiben verwenden, die kannst du übrigens auch online kaufen. (Eine interessante Nebenfrage hier wäre, ob dies erstattungsfähige Kosten im Sinne des § 73 (3) Satz 3 VwGO wären, wenn der Widerspruch erfolgreich ist).
Postzustellungen können Privatpersonen nicht vornehmen lassen (obwohl es die Briefumschläge online zu kaufen gibt…).