Was bisher geschah
Kann man in folgendem Thread nachlesen:
Mehr als drei Monate vergingen seit Einreichen des Widerspruchs…
…und da niemand reagierte, weder auf Aufforderung des BfDI noch auf meine mehrfachen Mahnung und Schreiben war ich schon kurz davor auf Untätigkeit zu klagen.
Nun ja, dies ist jetzt nicht mehr nötig, denn…
Was nun geschah
Das RKI weist nun Widerspruch zurück, weil er angeblich nicht schriftlich angekommen sei! Ich habe ihn angeblich nur per E-Mail versandt.
Das ist natürlich das bitterste was mir passieren kann, vor allem nach über 3 Monaten Bearbeitungszeit!
Man hat sich null mit dem Inhalt auseinandergesetzt/auseinandersetzen müssen, da ja die Formerfordernisse nicht eingehalten wurden. Stattdessen wurden halt die üblichen, aber hier natürlich besonders bitteren 30€ Gebühren angesetzt…
Anekdote am Rande
Ich weiß nicht, ob die Post oder das RKI einen Fehler gemacht haben, aber auf dem Umschlag (Zustellurkunde) wurde auch kein Zustelldatum notiert, obwohl es das ja eigentlich sollte(?):
Wann (bzw, ob?) deren Widerspruchsbescheid also genau zugestellt wurde, weiß das RKI auch nicht/kann es nicht prüfen, offenbar. Edit: Okay, der Rückschein der da mit enthalten war wurde offenbar zurückgesendet (oder gestohlen :D, also zumindest ist er nicht mehr da), nur weiß ich jetzt das genaue Zustelldatum nicht.
Ich hätte also vlt. das gleiche machen können wie – mutmaßlich/möglicherweise – das RKI und behaupten der Bescheid sei nicht angekommen, aber selbstverständlich mache ich so etwas unsinniges nicht und lasse mich natürlich nicht auf so ein Niveau herab.
Noch eine Anekdote
Es wird im Widerspruchsbescheid auch behauptet mein digitaler (E-Mail)Widerspruch sei unterschrieben gewesen („unterschriebener Scan der Widerspruchsschrift”), was nicht stimmt, denn es war weder ein Scan noch unterschrieben. Da es ja nur eine nicht rechtsgültige Information war, habe ich die ordentliche maschinenlesbare Version (also so wie sie als PDF aus LaTeX heraus kam) gesendet.
Das war ein reiner hilfreicher Service zur leichteren Bearbeitung…
Und nun?
Ich weiß natürlich nicht mehr die Umstände des Brief Versendens an das RKI (das war ja auch > 3 Monate her!), aber ich kann mir überall vorstellen, dass irgendwas schief gegangen ist:
- Ich könnte den Brief nicht korrekt frankiert haben und er ist nie angekommen.
- Evt. hat die Post ihn nicht korrekt geliefert.
- Oder das RKI hat den eigenen Posteingang nicht im Griff und den Brief dort verloren.
Ich weiß nur noch, dass ich es einige Tage später eben zusätzlich per E-Mail versandt habe, wie auch im Verlauf auf FragDenStaat zu sehen.
Leider gibt es halt keinerlei Zeugen dafür.
Ich würde ja aber auch mal einmal davon ausgehen, dass eine Behörde wie das RKI nicht wirklich eine dreiste Lüge da in den Widerspruchsbescheid schreiben würde und den Brief einfach „aus Versehen” nicht gesehen/verloren/gefunden hat bzw. er eigentlich vorliegt.
Im Endeffekt heißt es dann wohl die 30€ kann ich abschreiben.
Der einzige Weg weiter wäre wohl die Anfrage nochmal zu stellen, nochmal genauso abgelehnt zu bekommen, nochmal den gleichen Widerspruch einzusenden – nur diesmal per Einschreiben (mindestens Standard wohl, auch eine Online-Empfangsbestätigung sollte reichen, evt., wenn auch unnötig teuer, mit Rückschein – wobei es dafür nur 10er Blöcke gibt?) und den Briefinhalt den man da versendet unter Zeugen oder mit Videobeweis abschicken, am besten in einer Postfiliale abgeben.
Aber ist das jetzt ernsthaft die Lösung?
Postzustellurkunden selbst versenden?
Oder kann man diese gelben Briefe auch an Behörden versenden? Wie ich lese wohl eher nicht (erste FAQ-Frage):
Bitte beachten Sie: Nur Unternehmen die nach den Vorgaben der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) zustellen, können Postzustellungsaufträge versenden.
Eure Erfahrungswerte/Empfehlungen für die Zukunft?
Würdet ihr Briefe in Zukunft bzw. habt ihr diese immer nur per Einschreiben versandt? Oder ist dies übertrieben, nur weil ich jetzt einmal diese schlechte Erfahrung gemacht habe? Was denkt ihr darüber?