Bundestag vermutet, dass meine persönliche E-Mail zu FragDenStaat weiterleitet

In der nicht enden wollenden Debatte rund um “persönliche” E-Mail-Adressen unterstellt mir die Bundestagsverwaltung, dass meine persönliche E-Mail-Adresse klangheimlich E-Mails an FragDenStaat weiterleitet.

Ich beziehe mich hierbei auf diese Anfrage. Direkt mit mir zu kommunizieren lehnt die Bundestagsverwaltung inzwischen ab, stattdessen fungiert der BfDI als unfreiwilliger Postbote.

Chronologie:
Im April diesen Jahres stellte über Frag den Staat die Anfrage an den Bundestag. Kurz darauf verlangte das zuständige Referat eine “persönliche” E-Mail-Adresse, welches es zur Voraussetzung für die Bearbeitung meines Antrags machte. Die @echtemail.de E-Mail-Adresse, die Frag den Staat bereitstellt, wurde seitens der Bundestagsverwaltung abgelehnt.
Da ich an einer zeitnahen Auskunftserteilung interessiert war, zugleich aber nicht meine private E-Mail-Adresse preisgeben wollte, habe ich den E-Mail-Weiterleitungsanbieter AnonAddy genutzt, um eine E-Mail-Weiterleitung zu meiner privaten E-Mail-Adresse zu erstellen. Hierauf reagierte die Bundestagsverwaltung überhaupt nicht mehr bis ich den BfDI eingeschaltet habe.

Auf Nachfrage des BfDI äußert sich die Bundestagsverwaltung wie folgt:

Nach Durchsicht der technischen Beschreibung zu dem anonymen Open-Source-E-Mail-Weiterleitungsdienst “AnonAddy” kann ich leider nicht feststellen, dass diese E-Mail-Adresse den Anforderungen an eine persönliche E-Mail-Adresse entspricht. Nach meinem Verständnis wird der ursprünglichen “echtemail” Adresse des Antragsstellers ein “anonaddy.com” beigefügt, um die eigene E-Mail-Adresse vor Spam und sonstigen Querverweisen zu schützen. Der ursprüngliche Übermittlungsweg und damit die direkte Zurverfügungstellung an FragDenStaat bleibt erhalten. Eine den entsprechenden Antragsteller selbst erreichende Übermittlung ist damit leider nicht sichergestellt.

Die Bundestagsverwaltung geht offenkundig davon aus, dass der E-Mail-Alias von Anonaddy an die @echtemail.de Adresse von Frag den Staat weiterleitet. Tatsächlich habe ich darüber nachgedacht eine Weiterleitung an die @echtemail.de Adresse vorzunehmen, habe mich dann aber letztlich dafür entschieden den Mailverkehr an meine private E-Mail-Adresse weiterzuleiten.

Die Annahme der Bundestagsverwaltung ist somit völlig willkürlich und zudem auch sehr einfach zu widerlegen: Würde der E-Mail-Alias an die @echtemail.de Adresse verweisen, so würde jede an den Alias addressierte E-Mail auch unverzüglich bei Frag den Staat auftauchen. Tut sie dies nicht, so ist belegt, dass keine “direkte Zurverfügungstellung an FragDenStaat” stattfindet.

Die Bundestagsverwaltung wird von ihrer Position jedoch kaum abrücken und der BfDI hat seinen Handlungsspielraum bereits ausgeschöpft. Da ich mir den Gerichtskostenvorschuss für eine Untätigkeitsklage nicht leisten kann, werde ich wohl entweder das Urteil im Verfahren BfDI ./. BMI abwarten oder weitere persönliche E-Mail-Adressen ausprobieren müssen.

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Passend dazu, gibt es jetzt hier den super Beitrag von @luap42 über Untätigkeitsklagen:

Evt. kommt ja für dich dann Prozesskostenhilfe in Frage.

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Die Software hinter FragDenStaat würde solche Mail-Weiterleitungen als SPAM klassifizieren und folglich würdest du die Mail als Nutzende:r auch nie erhalten. Die Thematik wurde schonmal hier im Forum diskutiert, ggf. kannst du darauf ja auch verweisen.

Also die Argumentationslinie zur “persönlichen E-Mail” wird ja immer verrückter. Das kann ja nun auf jeden Provider zutreffen - selbst GMail kann doch weiterleiten?!

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