dass die Bundesregierung und der Bundestag die Transparenz ihrer Arbeit nicht liebhaben, ist ja hinlänglich bekannt. Bis heute tagen die Ausschüsse des Bundestages deshalb auch im Verborgenen und heraus dringt nur eine parteillich gefilterte Information.
Deutschland ist hier weit zurück im Gegensatz zu anderen Parlamenten
Die Bundesregierung erstattet dabei jede Legislaturperiode zehntausende von Berichten in den Ausschüssen zu vielfältigen Themen, die auch die Bürgerinnen und Bürger etwas angehen. Auch die Frage, wie die Bundesregierung sich in den Ausschüssen positioniert, ist eine wesentliche Informationsquelle.
Wäre es nicht einmal an der Zeit, diese Dokumente gesammelt zu befreien? Die Schwierigkeit besteht natürlich darin, dass in den Einladungen auf Deutscher Bundestag - Ausschüsse die Dinge in PDF´s liegen. FdS hat aber schon gezeigt, dass durch intelligente Software dieses Problem händelbar ist und dann in Form von vielen Einzelanfragen die Dokumente befreit werden können. Zu einzelnen Punkten wird es sicher ein Geheimhaltungsbedürfnis geben. Aber die Rechtsprechung des BVerwG hat ja hinlänglich klargestellt, dass die Bundesregierung diese Berichte herausgeben muss.
Was halten Ihr davon? Wie würde sich FdS dazu positionieren, @arne.semsrott ?
Moin! Das finde ich sehr interessant, aber ich weiß nicht, ob das rechtlich tatsächlich bereits geklärt ist - wenn das BMI bspw. im Innenausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung berichtet, werden die Inhalte nicht herausgegeben. Oder?
Der Bundestag zumindest gibt diese Dokumente nicht heraus.
Es gibt ein Urteil des BVerwG zum Petitionsrecht. Danach müssen durch die BReg die Berichte der BReg an den Petitionsausschuss herausgegeben werden - durch die Bundesregierung, nicht den Bundestag. Dies ist meines Erachtens auch hier anwendbar.
Die Ressorts handhaben dies unterschiedlich. Das BMWi ist hier offener. Das BMI gibt einige heraus. Das AA beruft sich teilweise auf die Nicht-Öffentlichkeitsklausel der BT-GO. Diese ist aber eine reine intere Frage des Bundestages und berührt die Herausgabepflicht der BReg nicht.
Es gibt hier zwei Dinge, die interessant sein könnten
Die Berichte der Bundesregierung zu einzelnen Tagesordnungspunkten. Hier steht immer auch “Bericht der Bundesregierung” oder ähnliches. Zu den EU-Vorlagen steht auch explizit, von wann der Ressortbericht stammt.
Die Sprechzettel für die Referent:innen sowie die Übersicht zum Votum und der Positionierung der Bundesregierung. Letztere werden von den jeweiligen Parlamentsreferaten gefertigt in den Ressorts, die innerhalb der Bundesregierung die Federführung haben.
Man muss im Übrigen aufpassen: Manchmal steht dabei “mündlicher Bericht”. Es gibt aber immer einen Sprechzettel. Kein Minister oder Beamter geht in einen Ausschuss, ohne dass ihm wesentliche Punkte aufgeschrieben wurden und eine Abstimmung stattgefunden hat, was gesagt werden soll.
Also wenn überhaupt sehe ich hier einen Anspruch gegen die Ministerien, gegen den Bundestag selbst wird so ein Auskunftsanspruch (mit Ausnahme der Stellungnahmen zu Petitionen) aufgrund der BT-GO ins Leere laufen.
Ich hatte mal versucht, an bestimmte Protokolle des Ältestenrats zu kommen, keine Chance. Aber wenn man die Anfrage an das Ministerium direkt stellt, würde ich hier schon eher eine Option sehen.
Super Idee! Sollen wir mal einige Testanfragen stellen? Welche bieten sich an?
Kann man das mit einer Verwaltungsvorlage gleichsetzen? (Aus dem Kommunalwesen)
Gibt es das quasi zu jeden Tagesordnungspunkt? Das Schöne wäre dann, dass man sehr kleinteilige und exakt bestimmbare Informationen anfragen kann (Einzelberichte). Das macht eine Gebührenerhebung schwer.
Nichtöffentlichkeit
Die Ministerialbürokratie wird natürlich nichts unversucht lassen, hier schon aus Prinzip nichts herauszugeben.
Dass mit der Nichtöffentlichkeit argumentiert werden wird, ist eigentlich gesetzt.
Den absoluten Klassiker § 3 Nr. 3 b) IFG sehe ich aber nicht als anwendbar. Es handelt sich ziemlich eindeutig um Beratungsgrundlagen - umso mehr, weil die Ministerien nicht abstimmen dürfen. Das hat Ministerien natürlich auch bisher nicht daran gehindert, den § 3 Nr. 3 b) trotzdem anzuführen.
Verschlusssachen
Eher könnten noch Verschlusssachen als Grund vorgehalten werden. Aber das auch eher in brisanten Ausnahmefällen (Sicherheitsthemen, Internationale Beziehungen). Eher nicht für den Großteil der Berichte.
Vorrangige Vorschrift?
Zuletzt wird eventuell mit der GO-BT argumentiert werden, die als “vorrangige Vorschrift” den Zugang abschließend regelt. Auch das ist höchstgerichtlich für die Ministerien entschieden und kann nicht rangezogen werden.
Die Vorschrift über die Berichtspflicht des Petitionsausschusses (§ 112 GO-BT) ist keine in diesem Sinne vorrangige Rechtsvorschrift. Denn das Informationsfreiheitsgesetz wird nur durch Normen verdrängt und ist diesen gegenüber subsidiär, die einen mit § 1 Abs. 1 IFG identischen sachlichen Regelungsgegenstand aufweisen (Schoch, IFG, 2009, § 1 Rn. 165); nur insoweit kann dem Fachrecht Geltung verschafft werden. Die genannte Vorschrift der Geschäftsordnung regelt die Unterrichtung des Bundestags und damit auch der Öffentlichkeit über die behandelten Petitionen und betrifft insofern den Zugang zu amtlichen Informationen. Sie legt deswegen nur Pflichten des Petitionsausschusses fest. Über die Auskunftspflicht von Behörden im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG wird hingegen nichts - und folglich nichts gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 1 Abs. 1 IFG Vorrangiges - geregelt.
nein, mit einer Vorlage im Kommunalrechtlichen Sinne hat dies nichts zu tun. Es gibt hier drei unterschiedliche Punkte
Die Bundesregierung legt einen Bericht vor. Dies wird i.d.R. dadurch deutlich, dass steht “Bericht der Bundesregierung” oder ähnlich. Dieser wurde durch den Bundesrat angefordert. Selbst wenn es keinen schriftlichen Bericht gibt, gibt es einen Sprechzettel oder ähnliches, da weder ein Minister noch ein Beamter ohne Vorbereitung und Abstimmung in den Bundestag geht.
Berichte zu EU-Vorlagen, wie den Berichten aus Kommission, Rat und Parlament. Hier wird dies mit einem Bericht nach einem standardisierten Format vorgelegt. Teilweise steht in des Tagesordnungen auch, von wann der Bericht der Bundesregierung ist und von welchem Ministerium. Dies ist insofern wichtig, da nicht alle Berichte von dem federführenden MInisterium stammen. Allerdings hat das federführende Ministerium immer auch alle Unterlagen.
Die regierungsinterne Vorbereitung. Hier gibt es immer einen Vermerk, in dem die einzelnen TOP´s aufgeführt sind und auch eine bestimmte Richtung der Bundesregierung.
Ich glaube in der Tat, dass man sowas nur für jeden einzelnen TOP machen sollte bzw. den Gesamtbericht natürlich einmal.
Dass sich die Ministerialbürokratie dagegen wehrt, ist absehbar. Verschlusssachen werden darüber natürlich auch nicht herausgegeben, aber die Bundesregierung kann sich aufgrund des bereits zitierten Urteils des BVerwG nicht auf die Nicht-Öffentlichkeitsklausel der GO-BT berufen.
Grundsätzlich natürlich sehr offen. Ich finde den Vorschlag von @Apoly super, ein paar Testanfragen zu machen mit verschiedenen Anfrageszenarien. An den Ergebnissen können wir dann sehen, was herauskommt. Außerdem bitte beachten, dass die Verwaltung diese Threads hier natürlich mitliest.
@Apoly@s.berkey@BARCA@E_Bucher@YHansen@arne.semsrott Hier ein Hinweis auf eine interessante öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes. Die öffentliche Anhörung kann man online am Mittwoch, den 27. Oktober 2021,
von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr verfolgen.
Es handelt sich um die einmal jährlich stattfindende öffentliche Anhörung. (Siehe § 10 Absatz 3 PKGrG:)
Zu Gast sind:
Thomas Haldenwang Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
Dr. Bruno Kahl Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND)
Martina Rosenberg Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD)
@arne.semsrott gibt es schon ein Update zu der Idee?
Also die automatisierte Anfragung der Berichte der Ministerien aus den Tagesordnungen der Ausschüsse?