Beides kannst du inzwischen einfach über das Webinterface von FragDenStaat machen, Crowdfunding aktivieren, kannst du erst, wenn du einen Gebührenbescheid hast und Klagen erst, wenn ein Widerspruch von dir abgelehnt wurde.
Nur für eine Vorabinfo, die ja hier gewollt ist, kann per Mail anschreiben vlt. helfen, ja.
Aber ansonsten jep, zu den Fristen und der Berechnung für den Widerspruch siehe auch: Berechnung/Interpretation der Monatsfrist für einen Widerspruch
(Und ich denke 30€ für einen abgelehnten Widerspruch bekommt man relativ gut durch ein Crowdfunding wieder hinein, wenn das Thema eine gewisse öffentliche Relevanz hat/„interessant” ist.)