Kreative Idee, aber ich fürchte dieses Werkzeug hilft an dieser Stelle leider nicht. Bei den Massenanfragen an das BfR ging es darum, dass sich die Behörde gegen die Veröffentlichung der per IFG/UiG-Antrag herausgegebenen Dokumente gestellt hat. Aber der Antrag an sich war immer positiv zu Bescheiden, hier dreht es sich um einen negativen Bescheid.
Mit einer Massenanfrage würde die Behörde alle Anfragen mit der gleichen Begründung ablehnen, davon hätten wir nix, und die Behörde hat unnötig Arbeit.
Ja stimmt, dann kämen nur Textblöcke als Antwort und die Behörde sähe sich in der Annahme bestätigt, IFG Anträge seien nur eine ,Belästigung’’ der Behörde - ungeachtet der Tatsache, dass Informationsfreiheitsgesetze das Vertrauen in staatliches Handeln enorm verbessern können - vorausgesetzt der Staat gibt gewisse Informationen auch problemlos heraus
Ja doch das stimmr schon. Man kann das Dokument dann auch direkt verlinken, man muss es aber erstmal erstellen, das ist klar. HedgeDoc ist da doch super. Alternativ gäbe es auch https://pad.okfn.de/ (auch bei der OKFN verfügbar), was etwas einfacher gestaltet ist und nur Text erlaubt.
@john.doe Ich habe mir den Text des BfDI durchgelesen - ging schneller als gedacht. Recht lapidar (quasi: “ist doch gut vom BPräsAmt begründet!”). Nun - ich denke, man könnte an den guten Willen des BfDI appellieren, da nochmal die Argumente zu überprüfen und die IFG-Immunität des BPräs(Amtes) grundsätzlich etwas in Frage zu stellen - indem man wie im Widerspruch argumentiert…
Und um die letzten Beiträge zusammenzuführen (danke, @rugk ): an einem solchen Schriftsatz, der an dieser sakrosankten IFG-Ausnahme des BPräsAmt rüttelt, ließe sich über eines der Programme auch gemeinsam arbeiten… Solltest Du, @john.doe, dieser Idee grundsätzlich offen sein, könntest Du mir auch den Entwurf eines solchen Schreibens auch gern zuschicken, und dann würde ich den in eine der beiden Programme einspeisen - quasi als “Pionierarbeit” für mich, der ich mich mit diesen Software-Tools noch nicht auskenne…
@rugk - kleine Ergänzung: Nun bin ich zufällig auf das gestoßen, was ich zunächst dunkel in Erinnerung hatte: LaTeX-Briefvorlage für Widersprüche : Latex und GitHub - das waren die Begriffe gewesen.
Kurzum: Ich werde demnächst eine Software-Lerneinheit einplanen…
Ja, allerdings ist das nicht zum zusammen arbeiten gedacht – also wobei mit Overleaf kann man da schon zusammen arbeiten.
Aber das macht auch gleich eine hübsche PDF daraus, ist aber halt etwas komplizierter, da man Quellcode bearbeiten muss.
Ganz generell zum Bundespräsidenten bzw. Bundespräsidialamt: Ein Staatsbankett wird man wohl unzweifelhaft unter der erwähnten verfassungsrechtlichen Aufgabe “Repräsentation” einordnen können, dessen Vorbereitung könnte man vermuten, wird nicht der Bundespräsident selbst durchführen, sondern die Aufgabe delegieren. Könnte man sodann die Vorbereitung eines Staatsbankett nicht unter Verwaltungsaufgabe (und damit das Fallen unter die Zuständigkeit des IFG) einordnen? Oder hängt das ab, an wen die Aufgabe delegiert werden würde, z.B. das Bundespräsidialamt oder eben eine andere Behörde?
Wie ist darüber hinaus eine Gästeliste eines Staatsbanketts zu behandeln? Fällt diese automatisch unter die verfassungsrechtliche Aufgabe? Oder ließe sich argumentieren, dass die verfassungsrechtliche Aufgabe der “Repräsentation”, das Staatsbankett mit beispielsweise dem Staatsoberhaupt eines anderen Staats oder der Empfang dessen darstellt, nicht aber (unbedingt) auf die weiteren (geladenen) Gäste, insbesondere diese, die nicht zur Entourage des empfangenen Staatsgastes zählen, sondern diesen, die vergleichbar bei Auslandsreisen der Bundesregierung als Unternehmens-/Lobbyvertreter mit beispielsweise der Bundeskanzlerin oder des Außenministers reisen?