Bundespräsidialamt will Spende geheim halten

Hallo liebe Community,

hier verweigert leider das Bundespräsidialamt die genaue Geldsumme der Spende des Bundespräsidenten an die Caritas Ukraine.

Hier der Link zur aktuellen Nachricht: gescanntes-dokument-14_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Spende des BPrA an die Caritas Ukraine“

Schon im Redemanuskript finden sich sehr geheimnisvolle Passagen:

Liebe Sternsinger, auch wir wollen gern helfen und einen
Umschlag in Eure Spendendose stecken. Die Caritas Ukraine kümmert
sich in ihren Projekten um solche Kinder, sie betreut sie, hilft ihnen bei
den Hausaufgaben, macht Ausflüge mit ihnen und organisiert
Sommercamps. Und diese wichtige Arbeit wollen auch wir gerne
unterstützen.

Versteht mich nicht falsch, ich finde es sehr gut, dass der Bundespräsident Geld an gemeinnützige Organisationen spendet. Dagegen habe ich überhaupt nichts. Was mir allerdings bitter aufstößt, ist die Tatsache, dass um die genaue Geldsumme der Spende so ein Geheimnis gemacht wird, zumal wir hier von Steuergeld reden. Somit ist auch ein hohes öffentliches Interesse gegeben.

Anscheinend ist es so, dass der Erfolg einer IFG Anfrage beim BPrA vom Juristen abhängt, dem die Anfrage zugeteilt wird…

Hier einige Beispiele des BPrA, bei denen Informationszugang gewährt wurde

  1. Geburtstagskaffeetafel des Bundespräsidenten zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes (Gesamtkosten: 82.215,66 €)
    ifg_kosten_70_jahre_gg_bundespraesidialamt_geschwaerzt.pdf - FragDenStaat

  2. Dienstfahrzeuge BPrA
    la-mail-Fr.P.Rothenhofer_AuflistungDienst-KfZd.BPrA_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Dienstfahrzeuge“

  3. Stromverbrauch BPrA
    Stromverbrauch2011-2013BPrA.XLSX in Anfrage „Stromverbrauch“

Was meint Ihr, lohnt sich hier ein Widerspruch und wenn ja habt ihr gute Argumente die ich nennen könnte ?

Danke schonmal im Voraus :blush:

Die Argumentation der Behörde zusammengefasst ist ja: Die Spende zählt unter den repräsentativen Aufgaben des Bundespräsidenten und ist nicht vom IFG erfasst.
Wie willst du da dagegen argumentieren, das wurde ja auch sehr gut belegt?

Ansonsten kannst du natürlich immer noch den Versuch starten dies als allgemeine “Bürgeranfrage” behandeln zu lassen und einfach nach der Information zu fragen. Da dann eben bisschen argumentieren, warum das öffentlich sein sollte/du das haben möchtest. Ob sie diese dann beantworten ist aber fraglich…

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

Das ist in erster Linie richtig — allerdings hat der Bundespräsident ebenfalls im Rahmen seiner repräsentativen Aufgaben im vergangenen Jahr eine Geburtstags-Kaffeetafel zu 70 Jahren Grundgesetz veranstaltet.

Auf Anfrage zu diesem Event wurden alle Kosten nach den einzelnen Kategorien aufgeschlüsselt mitgeteilt.

Siege hier
Geburtstagskaffeetafel des Bundespräsidenten zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes (Gesamtkosten: 82.215,66 € )
ifg_kosten_70_jahre_gg_bundespraesidialamt_geschwaerzt.pdf - FragDenStaat

Somit wurden sehr wohl Angaben zu Kosten, die aus der repräsentativen Tätigkeit des Bundespräsidenten entstanden sind, auf eine IFG Anfrage veröffentlicht.
Die Argumentation des BPrA ist damit hinfällig.

Ich finde die Argumentation an sich auch ziemlich schlüssig und hab auch ein bisschen im Schoch geblättert, dabei ist mir Folgendes aufgefallen. Verfassungrechtliche Aufgaben und präsidiale Akte sind vom IFG nach Schoch ausgenommen. Verwaltungsrechtliche Tätigkeiten fallen unter das IFG, die Frage ist hier ob die Spede ein präsidialer Akt oder eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit war. Zum Thema Spenden konnte ich hierzu im Schoch nichts finden, aber da die Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen auch gerne als “Akt der Staatspflege” (Vgl. IFG Schoch, § 1 Rn. 185) interpretiert wird (Verleihung von Orden ist ein Verwaltungsakt, wird im OrdenG so definiert, schreibt Schoch), übersieht das BPrA hier möglicherweise ein Detail. Auffällig ist für mich auch dass die Behörde nicht argumentiert warum es sich bei der Spende um keinen Verwaltungsakt handeln kann.
Bestimmt hat @alvaro.zoder Motivation sich den Fall mal genauer anzugucken.

1 „Gefällt mir“

Guten Morgen @fnord. Erst mal danke für deine Ideen und deine Recherche im Schoch. Für mich ist es schlichtweg nicht nachvollziehbar warum das Bundespräsidialamt die Kosten zur Geburtstags- Kaffeetafel des Bundespräsidenten zu 70 Jahre Grundgesetz genauestens aufgeschlüsselt mitteilt (siehe hier ifg_kosten_70_jahre_gg_bundespraesidialamt_geschwaerzt.pdf - FragDenStaat) (hier liegt definitiv ein präsidialer Akt vor), bei einer Spende jedoch so ein Geheimnis macht.

Vor allem danke, dass du @alvaro.zoder auf diese Anfrage hingewiesen hast, vielleicht kann er uns hier helfen.

LG

Hallo @john.doe und @fnord ,

gerne werde ich mir das genauer anschauen. Gebt mir nur ein paar Tage Zeit (bzw. weist mich auf eventuelle Fristen hin, falls es welche gibt) und entschuldigt die späte Antwort (Ich habe gerade viele informationsfreiheitsrechtliche Baustellen, an denen ich arbeite.)
Aber der Fall sieht interessant aus…

Beste Grüße
Álvaro

PS: Vielleicht könnt Ihr mir mal im Hinblick auf meinen kleinen Thread zu Gebühren Gebühren - Rechtliches und "Taktisches" ein kleines Feedback geben, was Eure Erfahrungen mit der Gebührenpraxis von Behörden angeht;)
der Thread soll das Thema möglichst breit abdecken, ich werde mich noch um eine bessere Strukturierung bemühen…

1 „Gefällt mir“

Guten Morgen @alvaro.zoder , schonmal vielen Dank, dass du dir die Zeit für meine Anfrage nimmst.

Hier ein kleiner Hinweis für die Frist:

Der Widerspruch muss bis zum 08.03.2021 eingelegt werden

In der Zwischenzeit schaue ich mir deinen Thread an :wink:
LG

@john.doe:
Danke für deinen Hinweis zur Frist. Das werde ich einplanen :wink:

1 „Gefällt mir“

Super danke schonmal für deine Arbeit :wink:

@john.doe
Ich habe nun die ersten Recherchen zu dem Fall gemacht - und dabei auch die vom Bescheid zitierten Passagen des Schoch-Kommentars, des Tätigkeitsberichts des BfDI etc. gelesen.

Vorab: Ich denke, mit Rechtsbehelfen gegen diese Entscheidung kann man durchaus Erfolg haben - wenn man so weit gehen möchte, denn ich weiß nicht, bei wem der Widerspruch auf dem Tisch landen würde. Im Zweifel müsste man eben bereit sein zu klagen.

Grund für meine Einschätzung, ist, dass ich deine Bedenken teile: Zwar verläuft die Frage der Anwendbarkeit des IFG tatsächlich entlang der Trennungslinie [Verwaltungsaufgaben // Verfassungsrechtliche Aufgaben], bei der Subsumtion unter letztere macht es sich der Bescheid aber recht leicht.

Im Einzelnen dürfte fehlerhaft dargestellt sein:

Verweis auf die Gesetzesbegründung / Delegierte Akte
Zunächst ist die Gesetzesbegründung im Allgemeinen nicht als einzige Autorität zur Ermittlung des Sinn und Zwecks anzusehen - das stellt auch Schoch klar (kannst Du unter § 1 IFG, Rn. 14 bei Schoch etwas zu lesen).
Zudem dürfte der im Bescheid zitierte Teil jedenfalls ab “insbesondere…” unrichtig sein - denn gerade das Delegieren von Aufgaben (“delegierten Akte”) an andere Behörden spricht eher dafür, dass es sich um eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung handelt. Schoch spricht an anderer Stelle auch davon, dass das Delegieren von Aufgaben ein sicherer Indikator dafür sei, dass es sich um eine Verwaltungsaufgabe handelt.
Im Grunde einfach zu verstehen: Denn die genuinen verfassungsrechtlichen Aufgaben würde der Präsident ja nicht einfach delegieren.
(Zwar ist insofern richtig, dass der BfDI in seinem Tätigkeitsbericht einen Fall gutgeheißen hat, in dem das Auswärtige Amt eine IFG-Anfrage unter Verweis darauf ablehnte, dass man diese speziellen Information nicht herausrücken könne, weil es sich um eine vom BPräs delegierte Aufgabe handele. Daraus kann man indes keinesfalls schließen, dass alle delegierten Aufgaben verfassungsrechtlicher Natur sind - im Gegenteil: Es dürfte sich um eine Ausnahme handeln. Als Beispiel für diese meine Lesart ein anderer delegierter Aufgabenbereich, der nach Schoch definitiv zu den Verwaltungsaufgaben gehört: das Gnadenrecht - war übrigens neu und überraschend für mich, man würde doch meinen, dass es sich bei Gnadenrecht um eine wichtige Aufgabe handelt, um eine, mit der man doch eher die Figur des BPräs selber assoziieren würde).

Aber kurzum: Nicht der Akt des Delegierens dürfte maßgebend sein, sondern - wie gesagt - die Unterscheidungslinie.

Unterscheidung verfassungsrechtliche Aufgaben / Verwaltungsaufgaben
Nach der Lektüre von Schoch, aber auch einem Blick in den Grundgesetz - Kommentar von Maunz-Dürig zu Art. 54 GG (Rn. 97 ff.), bezweifle ich, dass sich eine Spende an eine private Organisation unter die Repräsentations- und Integrationsaufgaben subsumieren lässt.

Dazu ist zunächst zu sagen, dass sich die vom IFG ausgenommenen Aufgabenbereiche des BPräs (übrigens auch des BPräsAmtes, denn dessen IFG-Pflichtigkeit ist streng akzessorisch zu der des BPräs) grob in zwei Kategorien unterscheiden lassen:

  1. (Besonders) wichtige Aufgaben: Darunter fallen nun wirklich verfassungsrechtlich hochrelevante Akte wie der Vorschlag zur Wahl des Bundeskanzlers, die vorzeitige Einberufung des BTages etc.

  2. spezifisch verfassungsrechtliche Funktionen: Repräsentation, Vertrauensbildung und Integration (siehe bei Schoch: Rn. 190) - diese sind auch im GG-Kommentar von Maunz/Dürig in den Rn. 97,98,99 genannt.
    Liest man sich die Kommenteriung dort durch, sieht man, dass eine Spende allenfalls unter die Funktion “Repräsentation” fallen könnte, nicht aber unter “Integration und Vertrauensbildung”.

Hier macht es sich die Behörde nun zu einfach, diese Spende einfach unter Verweis auf die tatsächlich (nur) beispielhaft aufgezählten “öff. Auftritte, Ansprachen, Staatsbesuche, Veranstaltungen” unter “Repräsentation und Integration” zu subsumieren:

“Bei der Spende des Bundespräsidenten an die Caritas Ukraine handelt es
sich um einen Akt des Bundespräsidenten, den dieser in Wahrnehmung seiner Repräsentations- und Integrationsfunktion wahrgenommen hat.”

Ich denke, gerade an dieser Stelle ist es ein Leichtes, zu argumentieren, dass eine Spende über eine reine “Repräsentation” (des deutschen Staates) weit hinausgeht. Zum Einen deshalb, weil die beispielhaft aufgezählten Repräsentationstätigkeiten keinen Anhalt bieten, eine Spende dort irgendwo unterzubringen. Zum Anderen - und das ist letztlich auch das, was Du im Eingangsbeitrag erwähnst und was Dich diese “Geheimniskrämerei” nicht hinnehmen lässt - werden hier Steuergelder verwendet. Das allein ist noch kein Argument - denn die anderen Repräsentationsaufgaben kosten den Steuerzahler auch Geld (Wie man bei deiner anderen Anfrage gesehen hat). Das Argument ist vielmehr: Eine Spende - noch dazu im Ausland - geht weit über normale Repräsentationsaufgaben hinaus; es wird ja gezielt etwas *durch öffentliches Geld *unterstützt - es finden nicht nur Bankette etc. statt.
Zu letztgenanntem Punkt lässt sich sicher noch besser argumentieren - auch mit dem Sinn und Zweck des IFG. Aber das überlasse ich erstmal Dir;)
(Gerne kann ich mir später, wenn Du einen Widerspruch einlegen willst und das möchtest, das Ganze vor dem Abschicken anschauen).

Kurzum: Ich denke, da lassen sich gewichtige Gründe dafür anführen, warum hier eine Offenlegungspflicht besteht. Ob das ein Gericht so sieht (mir scheint das Thema “Spende durch das Präsidialamt” transparenzrechtlich neu zu sein), kann ich nicht beurteilen, natürlich.

Taktik

Solltest Du einen Widerspruch einlegen wollen, würde ich damit Anfang, meiner Verwunderung darüber Ausdruck zu verleihen, dass eine Offenlegung der Kosten für ein Bankett (= genuin repräsentative , also spezifisch verfassungsrechtliche Tätigkeit) ohne Weiteres auf Antrag erfolgte, und nun, da der Bereich der reinen Repräsentation verlassen wurde, ein Geheimnis daraus gemacht wird.

2 „Gefällt mir“

@alvaro.zoder Wow, vielen lieben Dank für diese sehr gründliche Recherche. Das klingt alles plausibel.

Auf eine Niederlage beim Widerspruch habe ich ehrlich gesagt wenig Lust (Widerspruch zurückgewiesen: 30 Euro in den Sand gesetzt + immer noch keine Information).

Habe zwischenzeitlich auch den BfDI eingeschaltet und warte mal seine Einschätzung ab.

Den Klageweg würde ich definitiv nicht gehen (zu hohes Kostenrisiko + Zeitaufwand).

LG

1 „Gefällt mir“

Denk dran, dass du dir per Crowdfunding bei FragDenStaat evt. das Geld zurück holen kannst. Ich denke 30€ sind für so eine Anfrage, die ja doch von öffentlichen Interesse sein mag (das musst du im Crowdfunding-Formular kurz begründen) bestimmt schnell zusammen.
Und wenn @alvaro.zoder da ja offenbar Chancen sieht, kann man das ja durchaus mal probieren. (Lass die Behörde nur deinen letzten Satz nicht wissen. :wink:)

1 „Gefällt mir“

@rugk das ist eine gute Idee mit dem Crowdfunding. Ich hoffe, dass die Informationen freigegeben werden, wenn der Wiederspruch gut begründet ist. Die Realität bei zahlreichen IFG Anfragen, die für die Behörden unangenehm sind, sieht allerdings so aus, dass man oft die Infos erst nach einem Gerichtsverfahren erhält…

Hallo @john.doe
solltest Du den Widerspruch schon verfasst haben oder noch einlegen wollen (morgen läuft ja die Frist ab), kannst Du ja gerne Bescheid geben. Gerne kann ich zu einem noch nicht abgeschickten Schreiben auch noch das Ein oder Andere sagen…
Ich erinnere mich, in einem anderen Thread den Link zu einem Widerspruch gesehen zu haben, der gewissermaßen von mehreren gemeinsam geschmiedet werden konnte, weil man eine bestimmte Software benutzte, die ein gemeinsames Bearbeiten zuließ. Diese Idee gefiel mir auf Anhieb. Ich finde, eine solche Kultur des gemeinsamen Feilens an einem konkreten Rechtsmittel / Dokument (Könnte ja auch etwa ein Schreiben an einen B/LfDI sein) könnte man in der Community noch weiter entwickeln.

Gruß,
Álvaro

1 „Gefällt mir“

Ich find den von dir erwähnten Link jetzt auch nicht, aber ich vermute dass das eine Instanz der Software HedgeDoc (hieß früher HackMD/CodiMD) o.ä. war. Und ja, zusammen kollaborativ an einem Dokument zu arbeiten macht sehr viel Spaß und ist auch oft produktiv. Ich denke dass wir für dieses Forum / Frag Den Staat bestimmt die Instanz der OKFN nutzen können. Mit einem Klick auf “New Guest Note” gehts direkt los und alle Personen, die den Link kennen können sofort mitschreiben.

3 „Gefällt mir“

Danke für den Link, @fnord. Ich werde mir diese App mal anschauen.
Ich meine aber - kann mich aber auch irren - dass jener Link, an den ich mich nicht genau erinnere, gleich zu einem spezifischen Dokument (einem Widerspruch) führte - und ich bin mir nicht sicher, dass es gerade diese Software war.
Vielleicht war es etwas von @rugk ?

1 „Gefällt mir“

@alvaro.zoder @fnord ich wollte euch nur kurz informieren, dass ich keinen Widerspruch eingelegt habe, weil ich nach einer Nachricht des BfDI wenig Hoffnung auf Erfolg hatte (24962_2021SchreibenanPetent_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Spende des BPrA an die Caritas Ukraine“).

Laut BfDI sind die anderen Antworten des BPrA ohne gesetzliche Grundlage erfolgt und die Anfragesteller hatten somit Glück, dennoch Informationen zu bekommen.

Die Tatsache, dass beim BPrA willkürlich über die Beantwortung von IFG Anfragen entschieden wird, ist sehr fragwürdig und wirft ein fast autokratisches Bild auf das Bundespräsidialamt. Angenehme Anfragen werden beantwortet und unangenehme werden unter Verweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage abgewehrt.

Trotzdem danke für eure Mithilfe und Bleibt gesund.

Vielen Dank für dein Update!

Das Schreiben des BfDI klingt für mich nach einer einfachen Prüfung des Bescheids ohne inhaltlich etwas genauer drauf zu schauen. Wenn du noch ein bisschen Energie hast um an dem Fall weiterzumachen, könntest du auf die Prüfung des BfDI inhaltlich mit der Argumentation von @alvaro.zoder antworten. Vielleicht gucken die dann noch mal etwas genauer drauf und verstehen die Problematik hinter dem Fall.

Falls die Antwort des BfDI dann zu deinen Gunsten ausfällt kannst du den Antrag einfach erneut stellen, dann gibts hoffentlich die gleiche Antwort und dann kannst du Widerspruch einreichen.

1 „Gefällt mir“

Gute Idee, @fnord! Die Frist ist ja im Grunde egal, wo man den Antrag nochmal neu stellen kann;)
Ich werde mir zu einem späteren Zeitpunkt auch mal die Argumentation des BfDI anschauen und mich dann nochmal melden.
In jedem Fall scheint mir, wie Du sagst, @fnord, eine Kontaktaufnahme mit dem BfDI hier im Hinblick auf zukünftige Anfragen an das Bundespräsidialamt mehr als sinnvoll.

2 „Gefällt mir“

@alvaro.zoder @fnord an den Trick mit der neuen Anfrage habe ich garnicht gedacht, sehr clever :wink: In der Zwischenzeit setze ich mich an einen Widerspruch, für den Fall, dass die zweite Anfrage wieder abgelehnt wird, dann geht der direkt nach dem negativen Bescheid raus :sunglasses:

Wenn ich soweit mit dem Widerspruch bin, (für die 2. IFG Anfrage - Inhalt bleibt gleich) dann stelle ich auch die neue Anfrage.

bis dahin !

PS: vielleicht bringt es ja etwas, wenn mehrere von euch die gleiche Anfrage an das BPrA schicken ? - Stichwort Glyphosat Gutachten des BfR (da waren es zwar 40.000 gleiche Anfragen aber das Prinzip bleibt dasselbe - das BfR ist am Ende eingeknickt)