BfDI unterstützt Verschleierungstaktik des Bundestages

Ich bin über den BfDI doch sehr verwundert.

In den früheren Jahren hatte der Bundestag die Statistik seiner IFG- und UIG-Fälle herausgegeben. In einer nunmehrigen Anfrage behauptet er, dass dies aus Datenschutzgründen und wegen des Aufwandes nicht mehr geht. Inhaltlich, so seine Darstellung, speichert er aber die Anfrageübersicht weiterhin über die selben Excel-Listen, wie bis 2018.
Soweit so gut, dies ist die Taktik des Bundestages.

Nun habe ich den BfDI eingeschalten. Dieser nickt die Verschleierungstaktik des Bundestages einfach mal ab. Obwohl ich die Sachbearbeiterin mehrfach und eindeutig auf diesen offensichtlichen WIderspruch hingewiesen habe, ist ihr dies egal.

Welche Erfahrungen habt Ihr mit den einzelnen Mitarbeitern dieser Behörde, die ja eigentlich für mehr Transparenz sorgen soll, aber die BEhörden nur durchwinkt?

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Bitte veröffentlichen Sie nicht einfach die Dokumente, sondern schwärzen Sie personenbezogene Daten darin und die FragDenStaat-Mailadresse, wie dies im Schwärzungstool vorgesehen ist. Ich habe dies nachgeholt (und damit auch Ihren Namen geschwärzt).

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Mir ist die Passivität des Ombudsmannes für Informationsfreiheit bedauerlicher Weise auch bereits aufgefallen. Wenn ich mir den letzten Jahresbericht anschaue, so ist der Wechsel von Frau Voßhoff zu Herrn Kelber dem Amt nicht gut bekommen, und bereits Frau Voßhoff war ein deutlicher Einbruch. Herr Schaar hat sich echt um das Thema gekümmt.

Zwischenzeitlich führt der Komplex Informationsfreiheit im BfDI-Kosmos nur noch ein Schattendasein. Seiner Rolle als Ombudsmann kommt Herr Kelber nicht nach. Vielmehr scheint er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu anzuhalten, möglichst wenig bei den Behörden vorstellig zu werden. Die Sachbearbeiterin ist hier ein beklagenswertes Negativbeispiel, die bereits unter Frau Voßhoff durch Abschreibereien, nicht jedoch durch Engagement auffiel.

Ich würde mir wünschen, wenn beide Funktionen getrennt werden. Damit wäre viel erreicht und die EU zeigt, dass dies beiden Funktionen gerecht wird.

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Das sehe ich auch so. Das eigentlich schlimme ist, dass die persöhnlichen Sachbearbeiter kaum Zeit haben, um individuelle Anfragen gründlich zu prüfen. So kommt es zu ungründlichen Auskünften zugunsten der Behörden.

Die Lösung wäre, wie hier schon vorgeschlagen, ein deutscher Beauftragter oder besser ein Bundesamt für Informationsfreiheit, das jährlich mit einem ordentlichen Budget ausgestattet ist, um dem sehr wichtigen Thema Informationsfreiheit angemessen nachzukommen.

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Ich möchte anmerken, dass der hier von @38300 verlinkte Fall für mich so aussieht, dass der Bundestag eine Teilablehnung per Post zustellen möchte. Dass der BfDI hier nichts tun kann, wirkt auf mich nachvollziehbar.

Zu der generellen Frage nach dem wirken des BfDI möchte ich anmerken, dass der BfDI in Sachen Informationsfreiheit keine echten Werzeuge zur Hand hat um eine Behörde, die falsch liegt, zur Herausgabe zu zwingen. Ich kann verstehen dass sich die Hilfe beim Themenfeld Informationsfreiheit schwierig gestaltet.

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Das mit den “Werkzeugen” ist richtig. Nur: wenn man die Waffen gleich streckt und nicht einmal die Frage stellt, braucht man den Ombudsbeauftragten auch nicht.

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Das ist auch mein Empfinden.

2 Fälle fand ich bei meinen Anfragen prägnant.

Einmal wurde mir der Zugang zu den Inzidenzkarten in den Lageberichten verwehrt da diese Karten VS-NfD sein sollen. Die Karten nutzen ausschließlich öffentliche Quellen.

Die NfD Argumentation hat der BfDI ohne Murren gefressen.

Als 2. fällt mir der Fall ein wo Destatis angeblich keine Verfügungsbefugnis über Rohdaten besitzt die dauerhaft und frei dort vorhanden sind.
Diese Argumentation widerspricht direkt mehreren BfDI Tätigkeitsberichten. Darauf hatte ich hingewiesen aber der BfDI hat sich dennoch auf die Seite von Destatis geschlagen und diesen Widerspruch zwischen Tätigkeitsbericht und Handeln in diesem Fall nie erklären können.

Auf den BfDI braucht man nicht mehr hoffen. Eine Vermittlung könnte bei einer Klage sogar kontraproduktiv sein weil die Chancen gut stehen dass sich der BfDI auf die Seite der Behörde schlägt und dadurch der Behörde mehr Argumente vor Gericht liefert.

Vielleicht sollte der BfDI mit dem Hessischen Part einen eigenen Arbeitskreis gründen.

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Mit einer bürgerfreundlichen Stellungnahme vom BfDI könnten wir auch vor Gericht arbeiten. Aber wenn der BfDI einem in den Rücken fällt, muss man Bürgern fast von der Vermittlung durch den BfDI abraten, denn dann könnte die Behörde auf die Idee kommen, den BfDI für sich vor Gericht einzuspannen.

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Ich glaube nicht einmal, dass es ein Bundesamt bedürfte. Ein Bundesbeauftragter, der auch das Lobbyregister mit betreut, und der eben anständig ausgestattet ist, Rechte zur Veröffentlichung von Verstössen bzw. Meinungsverschiedenheiten nutzt, würde da schon ausreichen.

Die Konstruktion des Bundesbeauftragten hat sich ja durchaus bewährt. Nur muss dieser eben auch Zähne haben und dies hängt vorallem an der Person an der Spitze. Ulrich Kelber hat sich hier als deutliche und klare Fehlbesetzung erwiesen.

Mich würde mal die Meinung der OKFN hierzu interessieren.

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Ihr könnt euch ab sofort auch direkt im Forum des BfDI über den BfDI beschweren oder Fragen stellen, das ist seit heute wieder geöffnet. Es gibt auch die Kategorie Informationsfreiheit, da freut man sich bestimmt über konstruktive Kritik.

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