Arbeit des Bundesbeauftragten und seine erstaunliche Unlust

Ich habe eine Frage zur Arbeit des Bundesbeauftragten und speziell jener dortigen Beschäftigten.

In dem Verfahren geht es eigentlich um den Bundestag. Noch vor zwei Jahren hat er die Verfahrenslisten anstandsfrei herausgegeben. Seither weigert er sich mit der Begründung des Verwaltungsaufwandes.
Wie aus der Stellungnahme gegenüber / BfDI klar hervorgeht, hat der Bundestag die Praxis nicht geändert, wie die Listen geführt werden. Eigentlich kann er deshalb schon aus Gleichheitsgründen gar kein anderes Herausgabeverfahren wählen.

/ BfDI will hierauf nicht eingehen. Jetzt hat sie mir erklärt, dass sie - überspitzt - beim BfDI nur für “Knicken Lochen Heften” zuständig ist und dass ich auf etwas anderes gar keinen Anspruch habe. Dies bedeutet, dass der BfDI die Sachen nur noch rein formal abhandelt, nicht jedoch mehr inhaltlich prüft - mit der Aussage, es gibt nichts zu beanstanden, hat sich die Sache erübrigt.

Richtig ist aus meiner Sicht, dass ich keinen Anspruch auf eine bestimmte Handlung habe. Aus meiner Sicht muss der Bundesbeauftragte im Rahmen des Petitionsrechts alle Dinge prüfen - / BfDI geht auf die Argumentation und konkrete Nachfragen jedoch gar nicht ein.

Ich hab ein bisschen überlegt ob ich antworten soll, aber ich versuche es trotzdem mal.

Ich würde darum bitten nicht über einzelne Beschäftigte von Behörden in öffentlichen Foren herzuziehen. Ich glaube nicht dass sich dadurch irgendwas für die Informationsfreiheit bessert.

Leider kann ich in deinem Beitrag keine konkrete Frage zum BfDI erkennen.

Wenn ich das richtig sehe hast du eine ähnliches Thema schon mal eröffnet und verweise auf meine Antworten in disem Thema:

Dann würde ich darum bitten die personenbezogenen Daten zu schwärzen (auch den Link der an den BfDI gesendet wurde mit dem die Schwärzungen ausgeblendet werden).

Aber ich möchte versuchen mal konstruktiv an dieses Problem heranzugehen.
Die BT-Verwaltung möchte die Postanschrift wegen möglichen Gebühren haben. Das hat die Prüfung des BfDI ergeben. Aber weil Anfragen in der Vergangenheit eher keine Gebühren ausgelöst haben, ist das komisch. Ich kann in der gesamten Kommunikation leider keinen Fall sehen wo es bei einer ähnliche gelagerten Anfrage keine Gebühren gab, vielleicht hat der BfDI auch deshalb nicht erfolgreich vermitteln können. Der Sachbearbeiterin des BfDI “Knicken Lochen Heften” vorzuwerfen wird einen Konflikt erfahrungsgemäß verhärten statt lösen.
Ich würde als nächsten Schritt vielleicht mal ein paar Tage Abstand zu der Anfrage gewinnen wollen damit ein bisschen Ruhe einkehrt. Dann würde ich mal schauen wie der aktuelle Sachstand jetzt genau ist und welche Informationen für eine vernünftige Bewertung der Sachlage noch fehlen. Ich würde mich bei der Sachbearbeiterin vielleicht für die Vorwürfe entschuldigen und noch mal probieren, unaufgeregt die Sachlage darzustellen.
Da der BfDI die BT-Verwaltung nicht zwingen kann die begehrten Informationen herauszugeben, ist eine Klage gegen die BT-Verwaltung vielleicht sinnvoller als sich mit dem BfDI herumzuärgern?

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Ich würde auch empfehlen den Namen sofort zu streichen.

Das Problem wurde hier auch an anderen Stellen schon behandelt und hat - glaub es mir einfach - nichts mit der spezifischen Person zu tun. Ich kenne die Bearbeiterin z.B. gar nicht.

Wenn ich mir die Tätigkeitsberichte so ansehe, hatte der/die BfDI als Behörde deutlich mehr Biss in der Vergangenheit. Ich kann es mir nur mit der extrem gestiegenen Anzahl der Petenten erklären. Wenn man im Jahr nur einige Dutzend Vermittlungsanfragen bekommt, dann kann man auch richtig tief in die Materie einsteigen und sich in dutzenden Mails mit anderen Behörden streiten.

Ich denke mit der aktuellen Personalsituation ist (an vielen Stellen) eher auf eine kursorische Prüfung umgestiegen. Ausnahme dürften echt offensichtliche Sachen sein - ganz vorne: Wenn die Behörde einfach nicht antworten will.

Ich habe den Namen einmal entfernt. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise von Behörden nicht auf Ebene der Sachbearbeiter:innen beschlossen wird.

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