Berichterstatter oder Einzelrichter

Ihr habt in der anderen Diskussion schon gute Argument für und gegen eine Einzelrichterentscheidung gesammelt:

Was sind die Argumente für Entscheidung durch Berichterstatter oder Einzelrichter im Falle einer Untätigkeitsklage? Die Untätigkeitsklage zeichnet sich ja dadurch aus, dass die Behörde bislang nicht gemuckt hat und man daher keinerlei Anhaltspunkte hat.

1 „Gefällt mir“

Wenn ich Sache mit dem Einzelrichter verstanden habe, dann ist das ein Mittel um unstreitige Verfahren ein bisschen abzukürzen. Ich würde so was nur in Betracht ziehen, wenn mein Rechtsbeistand mir das empfehlen würde oder ich persönlich genug Erfahrung hätte, das besser einschätzen zu können.