Beitragsservice (MDR/ARD) und Inkassobüro (Riverty): Widerpsruch wie begründen

Hallo,

ich hatte eine Anfrage zum Vertrag zwischen den Beitragsservice (hier MDR und ARD) und des Inkassounternehmens (Riverty) gestellt.
Die Antwort gibt es hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-zwischen-beitragsservice-und-inkassobuero/

Ich bekomme nicht alle Informationen, da “sie besonders sensible Daten zum Verfahren der Beitreibung rückständiger Beitragsforderungen beinhalten. Deren Veröffentlichung könnte das Vorgehen beim Beitragsinkasso offenbaren und den Inhaber der Informationen in die Lage versetzen, Strategien zur Behinderung des Inkassos sowie zur Umgehung / Vermeidung der Beitragspflicht zu entwickeln. Dies wäre in der Konsequenz geeignet, die auskömmliche Finanzierung der Rundfunkanstalten zu beeinträchtigen.”

Vorsorglich habe ich Widerspruch eingelegt und angekündigt, eine Begründung erfolgt noch.

Meine Frage hier: Wie könnte man einen Widerspruch begründen? Habt ihr Idden für mich?

Moin, Moin. Ich hab’s mir jetzt nur mal ganz kurz angesehen.

Zunächst: die Dokumente sind nicht veröffentlicht, entsprechend kann hier niemand sonst deine Unterlagen sehen.

Die Rexhtsbehelfsbelehrung des MDR ist falsch, daher entspann dich mit dem Widerspruch, hier gilt die Widerspruchsfrist von einem Jahr.

Ansonsten erstmal:

  • Sächsische Transparenzbeauftragte einschalten
  • Akteneinsicht beantragen

Ach und erstmal willkommen im Forum :slight_smile:

Moin juliankpf,

danke :slight_smile: Stimmt, ich bin neu hier.

Danke für deine erste Antwort und für den Hinweis wegen der Veröffentlichung der beiden Dokumente. Da hatte ich noch die Prüfung vergessen. Nun sind sie zusehen.

Vielleicht kannst du dich nochmal melden, wenn du dir die Sachen angeschaut hast.

Inhaltlich ist das eher schwierig.

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsTranspG als Ausnahmetatbestand ist Quatsch, das Verfahren hat nichts mit der Willensbildung zutun. Nr. 8 halte ich auch nicht für sonderlich einschlägig, eine allgemeine Vorgehensweise als im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren anzusehen ist eher sportlich.
Nr. 19 könnte aber durchaus zutreffen. Du hast kaum begründet wieso dein Informationsbegehren mehr wert sein solle, als die Betriebsgeheimnisse - da müsste man ggf. mehr argumentieren.

Aber da würde ich erstmal die Beurteilung der Transparenzbeauftragten und die Akteneinsicht abwarten. Widerspruch aber kann nicht Schaden.

Diese Begründung findet sich im Transparenzgesetz weder in Nr. 1, 8, noch 19 des §5, so wie vom MDR suggeriert. Daher ist es kein zulässiger Ausnahmetatbestand.

Danke für die ersten Antworten.

Es zielt ja darauf ab, dass MDR die falschen § für Ihre Ablehnung zu Grunde gelegt hat. Kann das ausreichen, dass ich alles einsehen kann?
Mir fehlt irgendwas, warum man es doch bekommen.

Ich finde es übertrieben, dass man mit diesen Informationen so “mächtig” ist und damit die gesamte Finanzierung in Gefahr ist.

Wann würdet ihr den Transparenzbeauftragten einschalten? Nach Ablehung Widerspruch oder wenn ich eine Begründung mitgeteilt habe?

Du kannst den Beauftragten sofort nach Ablehnung deiner Anfrage um Vermittlung bitten. Du kannst den MDR auch bitten, mit der Bescheidung deines Widerspruchs bis zum Ende der Vermittlung zu warten, damit deine Klagefrist nicht während der Vermittlung abläuft.