Ich bekomme nicht alle Informationen, da “sie besonders sensible Daten zum Verfahren der Beitreibung rückständiger Beitragsforderungen beinhalten. Deren Veröffentlichung könnte das Vorgehen beim Beitragsinkasso offenbaren und den Inhaber der Informationen in die Lage versetzen, Strategien zur Behinderung des Inkassos sowie zur Umgehung / Vermeidung der Beitragspflicht zu entwickeln. Dies wäre in der Konsequenz geeignet, die auskömmliche Finanzierung der Rundfunkanstalten zu beeinträchtigen.”
Vorsorglich habe ich Widerspruch eingelegt und angekündigt, eine Begründung erfolgt noch.
Meine Frage hier: Wie könnte man einen Widerspruch begründen? Habt ihr Idden für mich?
Danke für deine erste Antwort und für den Hinweis wegen der Veröffentlichung der beiden Dokumente. Da hatte ich noch die Prüfung vergessen. Nun sind sie zusehen.
Vielleicht kannst du dich nochmal melden, wenn du dir die Sachen angeschaut hast.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsTranspG als Ausnahmetatbestand ist Quatsch, das Verfahren hat nichts mit der Willensbildung zutun. Nr. 8 halte ich auch nicht für sonderlich einschlägig, eine allgemeine Vorgehensweise als im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren anzusehen ist eher sportlich.
Nr. 19 könnte aber durchaus zutreffen. Du hast kaum begründet wieso dein Informationsbegehren mehr wert sein solle, als die Betriebsgeheimnisse - da müsste man ggf. mehr argumentieren.
Aber da würde ich erstmal die Beurteilung der Transparenzbeauftragten und die Akteneinsicht abwarten. Widerspruch aber kann nicht Schaden.
Diese Begründung findet sich im Transparenzgesetz weder in Nr. 1, 8, noch 19 des §5, so wie vom MDR suggeriert. Daher ist es kein zulässiger Ausnahmetatbestand.
Es zielt ja darauf ab, dass MDR die falschen § für Ihre Ablehnung zu Grunde gelegt hat. Kann das ausreichen, dass ich alles einsehen kann?
Mir fehlt irgendwas, warum man es doch bekommen.
Ich finde es übertrieben, dass man mit diesen Informationen so “mächtig” ist und damit die gesamte Finanzierung in Gefahr ist.
Wann würdet ihr den Transparenzbeauftragten einschalten? Nach Ablehung Widerspruch oder wenn ich eine Begründung mitgeteilt habe?
Du kannst den Beauftragten sofort nach Ablehnung deiner Anfrage um Vermittlung bitten. Du kannst den MDR auch bitten, mit der Bescheidung deines Widerspruchs bis zum Ende der Vermittlung zu warten, damit deine Klagefrist nicht während der Vermittlung abläuft.