Mit 503 Euro bist du dabei.
Streitwert 5000 Euro führt zu Gerichtskosten von 483 Euro.
Wenn du verlierst, will die Behörde auch immer noch 20 Euro haben.
Grundlage:
Kostenverzeichnis-Nr. (Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz)
1 Verfahren im Allgemeinen (KV 5110)
Und die 20 Euro stammen aus § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO.