Suche bisher vergeblich Anwalt mit Fachbereich IFG

Mit 503 Euro bist du dabei.

Streitwert 5000 Euro führt zu Gerichtskosten von 483 Euro.
Wenn du verlierst, will die Behörde auch immer noch 20 Euro haben.

Grundlage:
Kostenverzeichnis-Nr. (Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz)
1 Verfahren im Allgemeinen (KV 5110)

Und die 20 Euro stammen aus § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO.

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